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Familiennachzug von EU/EFTA-Angehörigen beantragen
Kurzbeschreibung
EU/EFTA-Staatsangehörige, die in der Schweiz über eine (Kurz-)Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung verfügen, können ihre Familienangehörigen (Ehegatten, Kinder, Verwandte in aufsteigender Linie) ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit in die Schweiz nachziehen. Die Wohnsitznahme ist in jedem Fall bewilligungspflichtig.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Wer kann ein Familiennachzugsgesuch oder ein Aufenthaltsgesuch zwecks Vorbereitung der Heirat einreichen?
- Staatsangehörige der EU/EFTA mit Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)
- Staatsangehörige der EU/EFTA mit Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B)
- Staatsangehörige der EU/EFTA mit Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L)
Für welche Personen kann, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, ein Familiennachzugsgesuch eingereicht werden?
- ausländische Ehegatten;
- die Verwandten in absteigender Linie: Kinder unter 21 Jahren oder denen Unterhalt gewährt wird;
- die Verwandten in aufsteigender Linie: Eltern und Grosseltern, sofern ihnen Unterhalt gewährt wird.
- im Falle von Studierenden: die Ehegatten und unterhaltsberechtigten Kinder
Für welche Personen kann ein Aufenthaltsgesuch zwecks Vorbereitung der Heirat eingereicht werden?
- ausländische Verlobte resp. zukünftige Ehegatten, wenn die Eheschliessung und der gemeinsame Wohnsitz in der Schweiz vorgesehen sind.
Welche Voraussetzungen müssen für einen Familiennachzug und für das Aufenthaltsgesuch zwecks Vorbereitung der Heirat erfüllt sein?
- Es muss eine bedarfsgerechte Wohnung vorhanden sein. Als Messgrösse gilt: Anzahl Personen minus 1 = Anzahl Zimmer.
- Selbständig Erwerbende oder Personen ohne Erwerbstätigkeit müssen nachweisen, dass sie über die nötigen finanziellen Mittel für den Unterhalt aller Familienmitglieder verfügen.
Erforderliche Dokumente
Detaillierte Angaben zu den Unterlagen, welche eingereicht werden müssen, sind im jeweiligen Gesuchsformular ersichtlich. Im Wesentlichen werden allerdings folgende Unterlagen benötigt:
- Kopie des gültigen Reisepasses der nachzuziehenden Person
- Nachweis über das bestehende Familienverhältnis (Eheurkunde, Geburtsurkunde von nachzuziehenden Kindern, Familienregisterauszug)
- Scheidungsurteile beider Ehegatten
- Arbeitsvertrag und aktuelle Einkommensbelege
- Mietvertrag oder Nachweis Wohneigentum
- gültiger Sorgerechtsnachweis beim Nachzug von Kindern
Bei einem Aufenthaltsgesuch zwecks Vorbereitung der Heirat ist zudem die Bestätigung «pendentes Ehevorbereitungsverfahren» des zuständigen Zivilstandsamts einzureichen.
Zusätzliche Dokumente beim Nachzug von anderen Familienangehörigen:
- Bescheinigung der Behörde des Heimat- oder Herkunftsstaates, falls im Ausland ein gemeinsamer Wohnsitz bestand
- Nachweis über die erfolgte finanzielle Unterstützung der nachzuziehenden Person durch die gesuchstellende Person (z.B. Bankbelege)
Drittstaatsangehörige, die für einen längerfristigen Aufenthalt in der Schweiz der Visumspflicht unterstehen, müssen ausserdem zwingend einen Visumantrag (Visum D) bei der zuständigen Schweizer Vertretung an ihrem Wohnort einreichen. Ausgenommen sind nachzuziehende Personen, welche Staatsangehörige eines EU/EFTA-Staates sind, im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels oder eines gültigen Visums eines EU/EFTA-Staates sind.
Hinweis: Das Migrationsamt behält sich vor, Zivilstandsdokumente auf Kosten der Gesuchsteller durch die Schweizer Vertretung im Ausland überprüfen zu lassen, sowie weitere hier resp. im Gesuchsformular nicht aufgeführte Unterlagen und Informationen einzuverlangen.
Vorgehen
- Voraussetzungen für einen Familiennachzug oder Aufenthaltsgesuch zwecks Vorbereitung der Heirat lesen.
- Notwendige Unterlagen zusammentragen.
Formular «Familiennachzugsgesuch» oder «Aufenthaltsgesuch zwecks Vorbereitung der Heirat» vollständig ausfüllen, unterzeichnen und mit den erforderlichen Dokumenten via Einwohnergemeinde einreichen.
oder
Online-Formular unter my.so.ch ausfüllen und absenden.
- Gleichzeitig reicht die nachzuziehende Person, wenn nötig, einen Visumantrag (Visum D) bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung ein.
- Bei beabsichtigter Eheschliessung in der Schweiz ist zudem die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Zivilstandsamt und die Einleitung eines Ehevorbereitungsverfahrens notwendig. Die Bestätigung «pendentes Ehevorbereitungsverfahren» des zuständigen Zivilstandsamts ist an das Migrationsamt weiterzuleiten.
- Entscheid abwarten
Ergebnis
Bei einer Bewilligung des Gesuchs erhält der Kunde / die Kundin einen schriftlichen Entscheid in Form eines Briefes zusammen mit einer Einreiseermächtigung (abhängig von der Staatsangehörigkeit), während im Falle einer Ablehnung eine Verfügung mit den Ablehnungsgründen zugestellt wird.
Rahmenbedingungen
Kosten
Bei einer Bewilligung können Gebühren von bis zu CHF 95.00 pro nachzuziehende Person erhoben werden.
Für den Erlass einer Verfügung können zudem Gebühren von CHF 50.00 bis CHF 1'500.00 erhoben werden (§52 des kantonalen Gebührentarifs, BGS 615.11). Die Kosten berechnen sich nach dem verursachten Aufwand.
Dauer
Die Prüfung des Gesuchs kann mehrere Monate dauern.