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Fristverlängerung für natürliche Personen beantragen
Kurzbeschreibung
Der Abgabetermin kann vom 31. März auf den 31. Juli oder mit einer Gebühr von CHF 30.00 auf den 30. November verlängert werden. Für sekundär steuerpflichtige natürliche Personen gilt der 30. November als Abgabetermin
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Sie haben die Steuererklärung vom Steueramt erhalten.
Erforderliche Dokumente
keine
Vorgehen
- Erläuterungen lesen
- Online-Formular ausfüllen
- Absenden
- Bei erfolgreicher Fristverlängerung erhalten Sie umgehend eine Bestätigungs-E-Mail
Ergebnis
Die Frist zur Abgabe Ihrer Steuererklärung wird verlängert und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.
Rahmenbedingungen
Kosten
Fristverlängerung 31. Juli – Gebührenfrei
Fristverlängerung 30. November – Gebühr CHF 30.00
Fristen
31. März
Dauer
Die Fristverlängerung wird sofort online gewährt.