Fristverlängerungen
Meldung Fristverlängerung für Abgabe der Steuererklärung |
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Beschreibung |
Natürliche Personen: Der normale Abgabetermin für die Steuererklärung auf den 31. März kann mittels der online-Fristverlängerung auf den 31. Juli oder gegen eine Gebühr von CHF 30.00 auf den 30. November verschoben werden. Für sekundär Steuerpflichtige gilt der 30. November als Abgabetermin. Weitergehende Fristerstreckungen können analog der Fristgewährung im Kanton mit der primären Steuerpflicht gewährt werden. Die Bestätigung des Sitzkantons ist beizubringen. Juristische Personen: Der normale Abgabetermin kann vom 30. Juni auf den 31. Oktober oder gegen eine Gebühr von CHF 30.00 auf den 30. November erstreckt werden. Für sekundär steuerpflichtige Juristische Personen gilt der 31. Oktober als Abgabetermin. Weitergehende Fristerstreckungen können analog der Fristgewährung im Sitzkanton gewährt werden. Die Bestätigung des Sitzkantons ist beizubringen. Nach Februar zugestellte Steuererklärungen: Diese sind von natürlichen Personen innert 30 Tagen, von juristischen Personen innert 90 Tagen nach Erhalt einzureichen (§ 52 Abs. 1 VV StG). |
Formulare | |
Hinweis |
Die PersID finden Sie auf der Steuererklärung oben links (Feld eTax ID) oder auf den Steuerdokumenten oben links (Feld PersID) |
Hier noch einige Hinweise:
- Es muss zwingend die korrekte eTax ID eingegeben werden. Verheiratete Steuerpflichtige und Personen in eingetragener Partnerschaft haben die PersID (eTax ID) der auf der Steuererklärung linksstehenden Person (Person 1) anzugeben.
- Nach der Prüfung durch unsere Fachapplikation erhalten Sie direkt eine Bestätigung und eine E-Mail, in der Ihnen mitgeteilt wird, ob die Abgabefrist für die Steuererklärung erstreckt werden konnte.
- Falls Ihnen mitgeteilt wird, dass "keine Frist vermerkt" wurde, nehmen Sie per E-Mail (E-Mailadresse siehe unten) mit uns Kontakt auf.
Es gelten folgende kostenlose Fristerstreckungen für die Steuererklärungen 2024 (Versand Februar 2025):
- natürliche Personen: 31. Juli 2025
- juristische Personen: 31. Oktober 2025
Es gelten folgende kostenpflichtige Fristerstreckungen für die Steuererklärungen 2024 (CHF 30):
- natürliche Personen: 30. November 2025
- juristische Personen: 30. November 2025
Für Anfragen zu Fristerstreckungen über die Online-Fristen hinaus melden Sie sich über den folgenden Link:
Link für natürliche Personen
Link für juristische Personen