Fristverlängerungen
Fristverlängerung Steuern |
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Beschreibung |
Der normale Abgabetermin für die Steuererklärung Natürliche Personen auf Ende März kann mittels der online-Fristverlängerung auf Ende Juli oder gegen eine Gebühr von CHF 30.00 auf Ende November verschoben werden. Der normale Abgabetermin für Juristische Personen kann von Ende Juni auf Ende Oktober oder gegen eine Gebühr von CHF 30.00 auf Ende November verschoben werden. |
Formulare | |
Hinweis |
Für die Fristverlängerung online benötigt der Steuerpflichtige die eTax ID (zu finden auf dem Steuererklärungsbogen oben links). |
Kurzfristige Massnahmen aufgrund der Corona-Pandemie hinsichtlich Steuerperioden 2019 und 2020
Hier noch einige Hinweise:
- Es muss zwingend die korrekte eTax ID eingegeben werden. Verheiratete Steuerpflichtige müssen die eTax ID der führenden Person angeben. Diese Nummer finden Sie auf dem Steuerererklärungsbogen oben links.
- Nach der Prüfung durch unsere Fachapplikation erhalten Sie direkt eine Bestätigung und eine E-Mail, in der Ihnen mitgeteilt wird, ob die Abgabefrist für die Steuererklärung erstreckt werden konnte.
- Falls Ihnen mitgeteilt wird, dass "keine Frist vermerkt" wurde, nehmen Sie per E-Mail (E-Mailadresse siehe unten) mit uns Kontakt auf.
Es gelten folgende kostenlose Fristerstreckungen für die Steuererklärungen 2020 (Versand Februar 2021):
- natürliche Personen: 31. Juli 2021
- juristische Personen: 31. Oktober 2021
Es gelten folgende kostenpflichtige Fristerstreckungen für die Steuererklärungen 2020 (CHF 30.00):
- natürliche Personen: 30. November 2021
- juristische Personen: 30. November 2021
Für Fristerstreckungen über diese Termine hinaus kontaktieren Sie bitte
natürliche Personen: scanning.so@fd.so.ch
juristische Personen: sekretariat-jp@fd.so.ch