Grundstückgewinnsteuer
Höhe der mutmasslichen Grundstückgewinnsteuer
Sie können beim Steueramt eine Vorausberechnung der mutmasslichen Grundstückgewinnsteuer beantragen. Bitte beachten Sie, dass das Steueramt die Vorausberechnung nur vornehmen kann, wenn der Verkauf bei der Amtschreiberei oder beim Grundbuchamt angemeldet ist.
Falls die Anmeldung bereits erfolgt ist, können Sie die Vorausberechnung über das nachfolgende Kontaktformular beantragen. Bitte beachten Sie, dass abhängig von der Lage des Grundstücks die Veranlagungsbehörde Solothurn oder die Veranlagungsbehörde Olten-Gösgen zuständig ist.
Veranlagungsbehörde | |
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Solothurn | Kontaktformular |
Olten-Gösgen (gilt ebenfalls für Thal-Gäu und Dorneck-Thierstein) | Kontaktformular |
Berechnung der Grundstückgewinnsteuer
- Berechnung GGSt 2024 (xlsx, 39 KB)
Informationen im Steuerbuch
Hier finden Sie die Informationen aus dem Steuerbuch zur Grundstückgewinnsteuer
Neue Praxis bei Vorfälligkeitsentschädigungen
- Vorfälligkeitsentschädigung (pdf, 51 KB)
Formulare
- Steuerklärung für Grundstückgewinnsteuer (pdf, 647 KB)
- Wegleitung zur Grundstückgewinnsteuer (pdf, 66 KB)
- Latente Grundstückgewinnsteuer (pdf, 234 KB)
- Steuerliche Hinweise zu Grundstückgeschäften (pdf, 188 KB)