Grundstückgewinnsteuer

Höhe der mutmasslichen Grundstückgewinnsteuer

Sie können beim Steueramt eine Vorausberechnung der mutmasslichen Grundstückgewinnsteuer beantragen. Bitte beachten Sie, dass das Steueramt die Vorausberechnung nur vornehmen kann, wenn der Verkauf bei der Amtschreiberei oder beim Grundbuchamt angemeldet ist.

Falls die Anmeldung bereits erfolgt ist, können Sie die Vorausberechnung über das nachfolgende Kontaktformular beantragen. Bitte beachten Sie, dass abhängig von der Lage des Grundstücks die Veranlagungsbehörde Solothurn oder die Veranlagungsbehörde Olten-Gösgen zuständig ist.

Veranlagungsbehörde  
Solothurn Kontaktformular
Olten-Gösgen (gilt ebenfalls für Thal-Gäu und Dorneck-Thierstein) Kontaktformular

Berechnung der Grundstückgewinnsteuer

Informationen im Steuerbuch

Hier finden Sie die Informationen aus dem Steuerbuch zur Grundstückgewinnsteuer

Neue Praxis bei Vorfälligkeitsentschädigungen