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Frühe Sprachförderung: Qualitätsförderbeitrag beantragen
Kurzbeschreibung
Der Kanton unterstützt die frühe Sprachförderung mit Beiträgen zur Qualitätsentwicklung. Das Kostendach wird jährlich festgelegt. Gemeinden, Anbietende von Sprachförderangeboten und weitere Organisationen können Beiträge für Projekte zu Jahresschwerpunkten beantragen.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Die Massnahme oder das Projekt
- trägt mindestens zu einem der folgenden Ziele bei:
a) Die Durchführung der Sprachstanderhebung zu optimieren
b) Die Bedarfsgerechtigkeit und Zugänglichkeit der Angebote der frühen Sprachförderung zu verbessern
c) Die Struktur-, Prozess- und Orientierungsqualität der Angebote der frühen Sprachföderung zu erhöhen oder die Durchführung der Sprachstanderhebung zu optimieren
d) Die Bedarfsgerechtigkeit und Zugänglichkeit der Angebote der frühen Sprachförderung zu verbessern
e) Die Struktur-, Prozess- und Orientierungsqualität der Angebote der frühen Sprachföderung zu erhöhen oder - ist politisch und konfessionell neutral und nichtdiskriminierend
- kommt direkt oder indirekt für im Kanton Solothurn wohnhafte Kinder im Vorschulalter zu Gute
- hält die Subsidiarität ein
- Für Einwohnergemeinden: Weisen eine angemessene Eigenbeteiligung nach
Erforderliche Dokumente
- Projektbeschreibung oder Konzept
- Finanzierungsplan der Massnahme oder des Projektes (inkl. Nachweis Eigenleistung)
- Aktuelles Budget und Jahresrechnung
- Statuten der Trägerschaft
- Nachweis über Erfahrungen und Kompetenzen im Bereich frühe Förderung
Vorgehen
- Richtlinien lesen
- Gesuch (Word-Formular) ausfüllen und mit allen erforderlichen Dokumenten fristgerecht bis 30. April einreichen
- Gesuchsprüfung durch das Amt für Gesellschaft und Soziales abwarten
- Entscheid eingeschrieben per Post bis 31. August erhalten
- Bei positivem Entscheid: Projektbeiträge im Dezember erhalten
- Nach Projektabschluss: Schlussabrechnung und Kurzbericht einreichen
Ergebnis
Verfügung mit Entscheid eingeschrieben per Post
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Gesuchsprüfung ist kostenlos.
Fristen
Gesuch für das Folgejahr sind bis 30. April des laufenden Jahres einzureichen.
Dauer
Jeweils bis am 31. August des Jahres der Gesuchstellung