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Gesundheitswesen: Anliegen an Ombudsstelle soziale Institutionen Kanton Solothurn melden
Kurzbeschreibung
An die Ombudsstelle können sich alle wenden, die bei einem Problem mit einem Alters- und Pflegeheim, einer Suchtinstitution, einer Tagesstätte im Alter oder einer Spitex-Organisation Rat suchen. Sie bietet eine kostenlose, neutrale und unabhängige Hilfe.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Die Ombudsstelle ist für Sie da, wenn Ihr Anliegen mit einer Gesundheitseinrichtung im Kanton Solothurn zu tun hat – zum Beispiel einem Alters- und Pflegeheim, einer Suchtinstitution, einer Tagesstätte im Alter oder einer Spitex-Organisation.
Erforderliche Dokumente
Keine
Vorgehen
- Online-Formular vollständig ausfüllen und absenden.
- Kontaktaufnahme durch die Ombudsstelle abwarten.
Ergebnis
Sie erhalten in der Regel einen schriftlichen Schlussbericht der Ombudsstelle, der die Einigungsvereinbarung zusammenfasst.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Ombudsstelle bearbeitet die Meldung kostenlos.
Fristen
Nach Eingang der Meldung meldet sich die Ombudsstelle innerhalb von 72 Stunden mündlich oder schriftlich mit einer ersten Einschätzung zum eingereichten Anliegen.
Dauer
In der Regel 72 Stunden, sofern die Meldung vollständig ist und keine Rückfragen bestehen. Wie es danach weitergeht, hängt davon ab, wie komplex das Anliegen ist und wie offen die Beteiligten für Gespräche sind.