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Gesundheitswesen: Off Label Use melden
Kurzbeschreibung
Die Meldung des Off-Label-Use von Betäubungsmitteln ist gesetzlich vorgeschrieben. Ärztinnen und Ärzte melden die Anwendung eines zugelassenen Arzneimittels ausserhalb der Indikation dem kantonsärztlichen Dienst über ein Online-Formular.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Die Meldung kann nur durch approbierte Ärztinnen und Ärzte erfolgen, die in der Schweiz tätig sind und über eine gültige kantonale Berufsausübungsbewilligung verfügen.
Erforderliche Dokumente
Keine
Vorgehen
- Online-Formular zum Off-Label-Use aufrufen
- Angaben zur Anwendung des Betäubungsmittels vollständig erfassen
- Formular elektronisch einreichen
- Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten
- Zusammenfassende PDF-Version herunterladen oder im Konto abrufen
Ergebnis
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Zusätzlich steht eine zusammenfassende PDF-Version der Meldung zum Download im Browser sowie im Benutzerkonto zur Verfügung.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Bewilligung ist kostenlos.
Fristen
Die Meldung muss innerhalb von 30 Tagen nach der Anwendung des Betäubungsmittels an den kantonsärztlichen Dienst übermittelt werden.