Services
Grundbuch: Änderung Gläubigerrecht anmelden
Kurzbeschreibung
Im Grundbuch soll ein neuer Grund- oder Faustpfandgläubiger bzw. eine neue Grund- oder Faustpfandgläubigerin bei einem oder mehreren Schuldbriefen eingetragen werden.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Sie sind Grundpfandgläubiger/in eines Papier-Namenschuldbriefes, welcher auf Sie indossiert ist, und möchten sich als Gläubiger/in im Grundbuch eintragen lassen
- Sie sind im Grundbuch als Grundpfandgläubiger/in eines Register-Schuldbriefes eingetragen und möchten die Gläubigerrechte an jemanden übertragen
Erforderliche Dokumente
- Bei Papier-Namenschuldbriefen: indossierter Schuldbrief (Wertpapier)
- Bei Papier-Inhaberschuldbrief: Schuldbrief (Wertpapier)
Vorgehen
- Formular (bei Papier-Schuldbriefen zusammen mit Schuldbrief) dem zuständigen Grundbuchamt senden
- Grundbuchamt prüft Anmeldung
- Bei korrekter Anmeldung: rechtsgültige Eintragung im Grundbuch
- Versand Eintragungsbestätigung und Rücksendung Schuldbrief (bei Papier-Schuldbriefen)
- Abschluss und Rechnungsstellung
Ergebnis
Rechtsgültige Eintragung der neuen Gläubigerin bzw. des neuen Gläubigers im Grundbuch
Rahmenbedingungen
Kosten
- ab CHF 98.00 für einen Schuldbrief
- CHF 15.00 pro weiteren Schuldbrief
Dauer
1-3 Arbeitstage