Services
Grundbuch: Dienstbarkeit anmelden
Kurzbeschreibung
Für die Eintragung einer Dienstbarkeit (z.B. Wegrecht) im Grundbuch bedarf es einer öffentlichen Urkunde, welche durch das Grundbuchamt erstellt wird. Nach der Beurkundung wird die Dienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen, sofern keine Eintragungsvorbehalte bestehen.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Bevor die Dienstbarkeit angemeldet wird, müssen die Vertragsdetails unter den Parteien (Dienstbarkeitsbelastete und -berechtigte) geklärt sein.
Hinweis: Allenfalls kann es sinnvoll sein, sich vorab mit der zuständigen Baubehörde abzusprechen, damit die richtigen Dienstbarkeiten begründet werden.
Erforderliche Dokumente
- Situationsplan aus der amtlichen Vermessung (WebGIS - Plan für das Grundbuch), in welcher die Dienstbarkeit farblich eingezeichnet ist
- Kopie ID oder Pass von sämtlichen Vertragsparteien (nur bei natürlichen Personen)
- Kopie der Krankenkassenkarte oder AHV-Ausweis von sämtlichen Vertragsparteien (nur bei natürlichen Personen)
- Sofern die Dienstbarkeit als selbständiges und dauerndes Recht (SDR) eingetragen werden soll: Mutationsplan des Geometers
Vorgehen
- Dienstbarkeit mit Gegenpartei vereinbaren und Details klären
- Formular (online oder PDF) ausfüllen, nötige Dokumente anhängen und absenden
- Warten auf Rückmeldung/Einladung zur Beurkundung des zuständigen Grundbuchamtes
- Öffentliche Beurkundung bei der Amtschreiberei
- Nach Erfüllen sämtlicher Eintragungsvorbehalte (falls vorhanden), rechtsgültige Eintragung im Grundbuch
- Abschluss und Rechnungsstellung
- Dienstbarkeit rechtmässig nutzen
Ergebnis
Rechtsgültige Eintragung der Dienstbarkeit im Grundbuch
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Kosten werden nach Aufwand verrechnet, die Minimalgebühr beträgt ca. CHF CHF 600.00
Dauer
Ca. 3 bis 6 Wochen bis zur Beurkundung