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Grundbuch: Gesetzliches Pfandrecht anmelden
Kurzbeschreibung
Eintragung eines gesetzlichen Pfandrechts im Grundbuch
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Sie haben im Sinne von Art. 283 EG ZGB Anspruch auf die Eintragung eines gesetzlichen Pfandrechtes
- Die Forderung ist grösser als CHF 1'000.00
Erforderliche Dokumente
Rechtsgrundausweis
Vorgehen
- Formular zusammen mit Rechtsgrundausweis dem zuständigen Grundbuchamt senden
- Grundbuchamt prüft Anmeldung
- Bei korrekter Anmeldung: rechtsgültige Eintragung im Grundbuch
- Versand Eintragungsbestätigung
- Abschluss und Rechnungsstellung
Ergebnis
Eintragung des gesetzlichen Pfandrechtes im Grundbuch
Rahmenbedingungen
Kosten
- Forderungen zu Gunsten des Staates sind kostenlos
- Alle anderen: Die Kosten werden nach Aufwand verrechnet, die Minimalgebühr beträgt ca. CHF 83.00
Fristen
Die Anmeldung des gesetzlichen Pfandrechtes muss innert 4 Monaten nach Fälligkeit der Forderung, spätestens jedoch innert 2 Jahren seit der Entstehung der Forderung beim zuständigen Grundbuchamt angemeldet werden.
Dauer
1-3 Arbeitstage