Services
Grundpfandverschreibung anmelden
Kurzbeschreibung
Auf einem Grundstück soll eine neue Grundpfandverschreibung errichtet werden. Die Anmeldung muss durch den Grundpfandgläubiger erfolgen.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Es muss klar sein, welche Forderung durch die Grundpfandverschreibung gesichert wird.
Dabei kann es sich um eine gegenwärtige, zukünftige oder auch bloss mögliche Forderung handeln.
Erforderliche Dokumente
keine
Vorgehen
- Formular ausfüllen und abschicken (durch Gläubiger)
- Grundbuchamt erstellt Pfandvertrag und lädt Schuldner und Grundeigentümer zur Beurkundung ein
- Öffentliche Beurkundung auf der Amtschreiberei
- Nach Erfüllen sämtlicher Eintragungsvorbehalte (falls vorhanden), rechtsgültige Eintragung im Grundbuch
- Versand Eintragungsbestätigung an Gläubiger
- Abschluss und Rechnungsstellung
Ergebnis
Rechtsgültige Eintragung im Grundbuch der neuen Grundpfandverschreibung
Rahmenbedingungen
Kosten
- Die Kosten werden nach Aufwand verrechnet, die Minimalgebühr beträgt ca. CHF CHF 350.00
- Zusätzlich bei einem Pfandbetrag bzw. Erhöhungsbetrag über CHF 200'000.00 wird ein Zuschlag von 2 ‰ berechnet, dieser ist jedoch maximal so hoch wie die Grundgebühr
- Bei einem Pfandbetrag bzw. Erhöhungsbetrag unter CHF 20'001.00 wird eine Reduktion der Grundgebühr von ¼ gewährt.
- Bei Geschäftsabschluss werden die Kosten dem Grundeigentümer in Rechnung gestellt
- Sollte das Geschäft vor Beurkundung nicht zustande kommen, werden die entstandenen Kosten dem Gläubiger (Auftraggeber) in Rechnung gestellt.
Dauer
Ca. 1-3 Wochen bis zur Beurkundung