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Grundstück-Kaufvertrag oder -Schenkung anmelden
Kurzbeschreibung
Für die Eintragung eines Grundstückkaufvertrages oder einer Grundstückschenkung im Grundbuch bedarf es einer öffentlichen Urkunde, welche durch das Grundbuchamt erstellt wird. Nach der Beurkundung werden die Käufer bzw. Beschenkten ins Grundbuch eingetragen, sofern keine Eintragungsvorbehalte bestehen.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Bevor der Kaufvertrag angemeldet wird, müssen die Vertragsdetails unter den Parteien (Verkäufer und Käufer) geklärt sein.
- Finanzierung muss geklärt sein (Bank, Vorsorgeeinrichtung, etc.)
Erforderliche Dokumente
- Kopie ID oder Pass von sämtlichen Vertragsparteien, bei ausländischen Staatsangehörigen Kopie der Niederlassungs- bzw. Aufenthaltsbewilligung (nur bei natürlichen Personen)
- Kopie der Krankenkassenkarte oder AHV-Ausweis von sämtlichen Vertragsparteien (nur bei natürlichen Personen)
Vorgehen
- Formular (online oder PDF) ausfüllen, nötige Dokumente anhängen und absenden
- Grundbuchamt prüft Anmeldung und holt allenfalls fehlende Informationen ein. Eine Bestätigung der Gläubigerin des Verkäufers, unter welchen Bedingungen diese die auf dem Grundstück (Kaufsobjekt) eingetragenen Schuldbriefe aushändigt, wird direkt durch das Grundbuchamt bestellt. Sollten zu viele Angaben fehlen, behält sich das Grundbuchamt das Recht vor, die Anmeldung zurückzusenden.
- Warten auf Rückmeldung/Einladung zur Beurkundung des zuständigen Grundbuchamtes
- Öffentliche Beurkundung bei der Amtschreiberei
- Nach Erfüllen sämtlicher Eintragungsvorbehalte (falls vorhanden), rechtsgültige Eintragung im Grundbuch
- Grundbuchamt erstellt und verschickt Handänderungsmeldungen
- Publikation im Amtsblattportal
- Abschluss und Rechnungsstellung
Ergebnis
Rechtsgültige Eintragung der neuen Eigentümer im Grundbuch.
Rahmenbedingungen
Kosten
- Die Kosten werden nach Aufwand verrechnet, die Minimalgebühr beträgt ca. CHF 1'600.00
- Zusätzlich bei einem Grundstückswert über CHF 200'000.00 wird ein Zuschlag von 1 ‰ berechnet, dieser ist jedoch maximal so hoch wie die Grundgebühr
- Bei einem Grundstückswert unter CHF 20'001.00 wird eine Reduktion der Grundgebühr von ¼ gewährt.
- Bei einem Grundstückswert unter CHF 2'001.00 wird eine Reduktion der Grundgebühr von ½ gewährt.
- Bei nicht selbst genutztem Wohneigentum wird zusätzlich die Handänderungssteuer erhoben.
Dauer
Ca. 3 bis 6 Wochen bis zur Beurkundung