Services
Grundstückgewinnsteuer berechnen
Kurzbeschreibung
Zur finanziellen Absicherung von Grundstückkäufern berechnet das Kantonale Steueramt die voraussichtliche Grundstückgewinnsteuer.
Service nutzen
Falls die Anmeldung beim Grundbuchamt bereits erfolgt ist, können Sie die Vorausberechnung über das nachfolgende Kontaktformular beantragen.
Bitte beachten Sie, dass abhängig von der Lage des Grundstücks die Veranlagungsbehörde Solothurn oder die Veranlagungsbehörde Olten-Gösgen zuständig ist.
Veranlagungsbehörde Solothurn
Veranlagungsbehörde Olten-Gösgen (gilt ebenfalls für Thal-Gäu und Dorneck-Thierstein)
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Der Kauf des Grundstücks muss beim Grundbuchamt angemeldet sein.
Erforderliche Dokumente
Vollmacht des Verkäufers.
Vorgehen
- Kontaktformular ausfüllen und abschicken. Dabei sind folgende Angaben zu machen:
- Gemeinde und Grundstücknummer
- Erlös: Verkaufspreis
- Anlagekosten: Kaufpreis (und allfällige wertvermehrende Investitionen)
- Höhe der Vermittlungsprovision
- Haltedauer
- Auf den Erhalt der berechneten, mutmasslichen Höhe der Grundstückgewinnsteuer warten
Ergebnis
Die voraussichtliche Grundstückgewinnsteuer wird berechnet und per Post an die antragstellende Person zugestellt.
Rahmenbedingungen
Kosten
Diese Dienstleistung ist kostenlos.
Dauer
Maximal 14 Tage