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Guthaben der Ehegemeinschaft nach Trennung / Scheidung melden
Kurzbeschreibung
Guthaben, die vor einer Scheidung oder Trennung auf ein gemeinsames Konto eingezahlt wurden, werden in der Regel je zur Hälfte an beide Ehepartner zurückerstattet. Mit diesem Service kann eine andere Aufteilung beantragt werden.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Eine Trennung oder Scheidung muss zuerst bei der zuständigen Einwohnergemeinde gemeldet werden.
Erforderliche Dokumente
keine
Vorgehen
- Bestimmungen lesen
- Formular ausfüllen und ausdrucken
- Formular von beiden Parteien unterschreiben lassen
- Formular an die Steuerverwaltung senden
Ergebnis
Ein allfälliges Steuerguthaben der Ehegemeinschaft wird gemäss Antrag aufgeteilt.
Rahmenbedingungen
Kosten
Diese Dienstleistung ist kostenlos.
Fristen
Das Formular muss innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der stornierten gemeinsamen Steuerrechnung eingereicht werden.