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Haltung eines bewilligungspflichtigen Hundes: Bewilligung beantragen
Kurzbeschreibung
Die Haltung von Hunden bestimmter Rassen erfordert eine Haltebewilligung.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
GesuchstellerInnen müssen mindestens 18-jährig sein, einen ungetrübten Leumund besitzen und über nachweisliche Hundeerfahrung verfügen.
Erforderliche Dokumente
- Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister (Original)
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung
- Angaben des zu bewilligenden Hundes: Abstammungsausweis oder *Zuchtabnahmeprotokoll, sofern der Hund noch nicht gechippt wurde, noch unklar ist, welcher Welpe aus dem Wurf übernommen werden kann, oder aus einem anderen Grund noch kein Abstammungsausweis verfügbar ist.
- Dokumente zum Nachweis der Hundeerfahrung: Amicus-Registrierung eines vorgängig gehaltenen Hundes oder Nachweis der Bezahlung der Hundesteuer eines vorgängig gehaltenen Hundes
Vorgehen
- Merkblatt lesen
- Formular ausfüllen und alle erforderlichen Dokumente beilegen
- Gesuch abschicken
- Rückmeldung des Veterinärdienstes abwarten
Ergebnis
- Falls der Hund bewilligungsfähig ist: Haltebewilligung.
- Falls der Hund nicht bewilligungsfähig ist: Ablehnung des Gesuchs.
- Falls die Unterlagen unvollständig sind: Aufforderung zur Nachreichung und Hinweis zur Retournierung des Gesuchs, falls Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht werden.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Bewilligung kostet CHF 400.00.
Fristen
Gesuche sind zeitlich so einzureichen, dass bei der geplanten Übernahme des Hundes eine Haltebewilligung vorliegt.
Dauer
1 bis 2 Monate