Bewilligungspflichtige Hunde

Der Regierungsrat hat die Bewilligungspflicht für die Haltung, Zucht und die regelmässige Betreuung von Hunden bestimmter Rassen an mehr als 90 Tagen pro Jahr beschlossen:
Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, American Pit Bull Terrier und American Bully und deren Kreuzungen dürfen nur mit einer Bewilligung gehalten, gezüchtet und/oder gehandelt bzw. an mehr als an 90 Tagen pro Jahr regelmässig betreut werden.
In anderen Kantonen ausgestellte Bewilligungen zum Halten von Hunden der obgenannten Rassen und ihrer Kreuzungen werden im Kanton Solothurn anerkannt, wenn der Hund bisher nicht auffällig geworden ist. Die entsprechenden Unterlagen sind dem Veterinärdienst vor dem Zuzug in den Kanton Solothurn unaufgefordert zuzustellen.
Detaillierte Informationen zum Bewilligungsprozess sind im Merkblatt auf dieser Homepage zu finden. Bei Unklarheiten ist der Veterinärdienst direkt zu kontaktieren.
Amt für Landwirtschaft
Veterinärdienst
Hauptgasse 72 4509 Solothurn
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:30 - 16:30