Bewilligungspflichtige Hunde

Der Regierungsrat hat die Bewilligungspflicht für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen beschlossen.

Es werden nur reinrassige Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino und Fila Brasileiro, welche aus einer FCI-anerkannten Zucht mit entsprechenden Abstammungspapieren entstammen, bewilligt.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass alle Mischlinge der oben aufgeführten Rassen, der American Pit Bull Terrier (keine FCI-anerkannte Rasse) sowie der American Bully (gemäss Datenbank als Mischling des American Staffordshire Terriers definiert; keine FCI-anerkannte Rasse) nicht bewilligungsfähig sind und somit im Kanton Solothurn nicht gehalten werden dürfen.

Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Bei Unklarheiten ist der Veterinärdienst direkt zu kontaktieren.