Veterinärrechtliche Kontrollen

Die veterinärrechtlichen Kontrollen umfassen die Überprüfung der Fachgebiete Tierschutz, Tiergesundheit, Tierarzneimittel, Tierverkehr und Milchhygiene in Verbindung mit der Überprüfung der Hygiene der tierischen Primärproduktion.

Diese veterinärrechtlichen Fachgebiete werden alle vier Jahre auf den Betrieben mit einer Tierhaltung von mehr als drei Grossvieheinheiten (GVE), Fischhaltungen mit einer jährlichen Produktion von mehr als 500 Kilogramm und Bienenhaltungen mit mehr als 40 Bienenstöcken im Rahmen einer Grundkontrolle überprüft. Mindestens 20 Prozent dieser Kontrollen erfolgen unangemeldet.

Die Koordination der Kontrollen wird durch das Amt für Landwirtschaft vorgenommen. Die Grundkontrollen werden im Auftrag des Veterinärdienstes durch entsprechend ausgebildete Fachassistenten der AgroControll GmbH durchgeführt.

Werden anlässlich dieser Grundkontrolle wesentliche Mängel in einem oder mehreren Fachgebieten festgestellt, wird nebst der Anordnung von Massnahmen der Betrieb im Folgejahr im Rahmen einer Zwischenkontrolle in den beanstandeten Fachgebieten erneut unangemeldet durch den Veterinärdienst überprüft.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Durchführung der veterinärrechtlichen Kontrollen sind in der Verordnung über den mehrjährigen nationalen Kontrollplan für die Lebensmittelkette und die Gebrauchsgegenstände (MNKPV; SR 817.032) geregelt.

Weitere Informationen zum Inhalt der Kontrollen können Sie den entsprechenden technischen Weisungen (Kontrollhandbücher) des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) entnehmen.