Tierschutzmeldungen
Der Veterinärdienst kann nur die Einhaltung der in der Tierschutzgesetzgebung festgelegten Mindestanforderungen überprüfen. Er klärt den gemeldeten Sachverhalt ab, führt nötigenfalls Kontrollen durch und leitet die notwendigen Massnahmen ein.
Die Ergebnisse der Kontrolle und das weitere Vorgehen im Einzelfall unterstehen dem Amtsgeheimnis und können aus Datenschutzgründen der meldenden Person nicht mitgeteilt werden.
Wenn Sie beobachten, dass ein Tier ausgesetzt oder zurückgelassen, misshandelt, gequält oder mutwillig getötet wird, oder wenn Sie anderweitige Notfälle mit unmittelbarem Handlungsbedarf feststellen, melden Sie den Fall vorzugsweise direkt bei der Polizei (117).
Meldung Tierschutzfall
Meldung Tierschutzfall |
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Beschreibung |
Stellen Sie fest, dass eine Ihnen bekannte Haltung von Tieren tierschutzrelevant sein könnte, können Sie beim Veterinärdienst eine Meldung erstatten. Der Veterinärdienst klärt den gemeldeten Sachverhalt ab und ergreift bei Bedarf entsprechende Massnahmen. |
Formulare | |
Hinweis |
Eine Meldung kann auch anonym erstattet werden. |