Tierseuchenbekämpfung

Es ist gesetzlich festgelegt, welche Krankheiten von Tieren staatlich bekämpft oder überwacht werden. Die Tierseuchengesetzgebung listet bestimmte übertragbare, meldepflichtige Tierkrankheiten auf, die als Tierseuchen bezeichnet werden. Diese Seuchen können
- zum Teil auf den Menschen übertragen werden (Zoonosen),
- vom einzelnen Tierhalter ohne Einbezug weiterer Tierbestände nicht mit Aussicht auf Erfolg abgewehrt werden,
- einheimische, wildlebende Tierarten bedrohen
- bedeutsame wirtschaftliche Folgen haben
- für den internationalen Handel mit Tieren und tierischen Produkten von Bedeutung sein.
Kategorien
Diese Tierseuchen werden je nach Zweck der staatlichen Massnahmen in vier Kategorien, «hochansteckend», «auszurottend», «zu bekämpfend» oder «zu überwachend» eingeteilt. Bei hochansteckenden Tierseuchen arbeitet der Veterinärdienst im Rahmen des Konzepts «Schertie» (Schadenereignis am Tier) eng mit weiteren beteiligten Stellen des Kantons zusammen (Kantonaler Führungsstab, Zivilschutz, Polizei, etc.)
Aufgaben des Veterinärdienstes
Bund und Kantone treffen die nötigen Massnahmen um das Auftreten und die Ausdehnung von Tierseuchen zu verhindern. Die Massnahmen sind in der Tierseuchenverordnung festgelegt.