Blauzungenkrankheit

Die Nordwest- und Nordostschweiz ist seit September 2024 stark von der Blauzungenkrankheit betroffen, welche vorwiegend Schafe und Rinder befällt. Eine Übersicht zur aktuellen Seuchensituation und weitere Informationen zur Krankheit finden Sie jederzeit auf der Homepage des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV): Blauzungenkrankheit (Bluetongue BT) (admin.ch)

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Tiere an der Blauzungenkrankheit erkrankt sind, wenden Sie sich an Ihre Tierärztin / Ihren Tierarzt, welche/r den Verdacht mittels einer Blutprobe abklären kann. Sollte in der Blutprobe das Blauzungenvirus nachgewiesen werden, wird der Veterinärdienst Solothurn Kontakt mit Ihnen aufnehmen und die weiteren Massnahmen besprechen. Aktuell werden betroffene Betriebe mit einer einfachen Sperre 1. Grades belegt, das heisst der Tierverkehr zum Betrieb und vom Betrieb weg ist grundsätzlich untersagt. Der Veterinärdienst Schweiz hat in der Zwischenzeit jedoch Erleichterungen für gesperrte Betriebe geschaffen. So ist ein Zugang von Tieren zum gesperrten Betrieb uneingeschränkt möglich. Möchten Sie hingegen Wiederkäuer von einem gesperrten Betrieb wegbringen, müssen diese von einem seuchenpolizeilichen Begleitdokument begleitet sein. Dieses wird durch den Veterinärdienst Solothurn ausgestellt, wenden Sie sich hierzu rechtzeitig an den Veterinärdienst.

Für Betriebe, welche aktuell nicht von der Blauzungenkrankheit betroffen sind, gelten keine besonderen Massnahmen.

Tiere, die wegen der Blauzungenkrankheit umstehen oder abgetan werden müssen, werden von der Tierseuchenkasse entschädigt. Voraussetzung für eine Entschädigung ist ein labordiagnostisch nachgewiesener Seuchenfall im Bestand oder beim umgestandenen / getöteten Tier. Eine entsprechende Probe kann von Ihrem Bestandestierarzt entnommen und eingeschickt werden. Bei einem bestätigten Fall kann die Entschädigung mittels Formular bei der Tierseuchenkasse beantragt werden. Bitte füllen Sie hierzu Seite 1 des Formulars komplett aus und senden es dann per Email an tiergesundheit@vd.so.ch oder per Post an die auf dem Formular angegebene Adresse. Aufgrund der hohen Anzahl Seuchenfälle im Kanton muss mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer gerechnet werden.

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