Blauzungenkrankheit

Die Nordwest- und Nordostschweiz ist seit September 2024 stark von der Blauzungenkrankheit betroffen, welche vorwiegend Schafe und Rinder befällt. Eine Übersicht zur aktuellen Seuchensituation und weitere Informationen zur Krankheit finden Sie jederzeit auf der Homepage des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV): Blauzungenkrankheit (Bluetongue BT) (admin.ch)

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Tiere an der Blauzungenkrankheit erkrankt sind, sind Sie, gemäss Tierseuchenverordnung dazu verpflichtet, dies Ihrer Tierärztin / Ihrem Tierarzt zu melden, welche/r den Verdacht mittels einer Blutprobe abklären wird. Sollte in der Blutprobe das Blauzungenvirus nachgewiesen werden, wird der Veterinärdienst Solothurn Kontakt mit Ihnen aufnehmen und die weiteren Massnahmen besprechen. In der vektorfreien Periode werden betroffene Betriebe nicht mit einer einfachen Sperre 1. Grades belegt, das heisst, der Tierverkehr zum Betrieb und vom Betrieb weg ist weiterhin möglich. Für Betriebe, welche aktuell nicht von der Blauzungenkrankheit betroffen sind, gelten keine besonderen Massnahmen.

Aufhebung der Blauzungen-Massnahmen per 1. Dezember 2024

Die Sperre 1. Grades über von Blauzungenkrankheit betroffene Betriebe wird mit Einführung der vektorfreien Zeit aufgehoben. Die «vektorfreie Zeit» ist der Zeitraum, in welchem die Mücken, welche die Blauzungenkrankheit übertragen, nicht mehr aktiv sind. Dieser Zeitraum wird durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mittels der Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Blauzungenkrankheit bestimmt. Die vektorfreie Zeit beginnt am 1. Dezember 2024. Das heisst, dass auch von Blauzungenkrankheit betroffene Betriebe Ihre Tiere ab dem 1. Dezember 2024 wieder frei verstellen dürfen und auch die Massnahmen zur Verminderung des Mückenbefalls aufgehoben werden.

Die betroffenen Betriebe wurden mittels E-Mail vorinformiert und erhalten Anfang Dezember die Aufhebungs-Verfügung des Veterinärdienstes.

Es ist zu erwarten, dass die Blauzungenepidemie nächstes Jahr weitergehen wird. Die Massnahmen, welche bei einem Seuchenfall im nächsten Jahr gelten, werden aktuell gesamtschweizerisch diskutiert. Der Veterinärdienst wird die Tierhaltenden dementsprechend informieren.

Tiere, die wegen der Blauzungenkrankheit umstehen oder abgetan werden müssen, werden von der Tierseuchenkasse entschädigt. Voraussetzung für eine Entschädigung ist ein labordiagnostisch nachgewiesener Seuchenfall im Bestand oder beim umgestandenen / getöteten Tier. Eine entsprechende Probe kann von Ihrer Tierärztin / Ihrem Tierarzt entnommen und eingeschickt werden. Bei einem bestätigten Fall kann die Entschädigung mittels Formular bei der Tierseuchenkasse beantragt werden. Bitte füllen Sie hierzu Seite 1 des Formulars komplett aus und senden es dann per Email an tiergesundheit@vd.so.ch oder per Post an die auf dem Formular angegebene Adresse. Aufgrund der hohen Anzahl Seuchenfälle im Kanton muss mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer gerechnet werden.

Meldeformular - Entschädigung

Eine Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (Serotyp 3) ist möglich und wird ab Januar 2025 dringend empfohlen. Die Impfung ist zurzeit die einzige wirksame Massnahme zum Schutz der Tiere vor einem schweren Krankheitsverlauf. Die Impfung gegen BTV-3 erfolgt auf freiwilliger Basis und auf Kosten der Tierhaltenden. Falls Sie Ihre Tiere impfen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Tierärztin / Ihren Tierarzt. Weitere Details zur Impfung entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Merkblatt.

Merkblatt - Impfung Blauzungenvirus (Serotyp 3)