Entsorgung toter Tiere und tierischer Nebenprodukte

Tote Tiere und tierische Nebenprodukte, die nicht als Lebensmittel verwendet werden, dürfen die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt nicht gefährden. Ihre Entsorgung ist daher gesetzlich geregelt.

  • in bewilligten Tierkörpersammelstellen des Kanton Solothurn durch Selbstablieferung unter Einhaltung von Hygienemassnahmen
  • einzelne kleine Tiere bis zu einem Gewicht von zehn Kilogramm dürfen zu bestimmten Bedingungen (VTNP Art. 25 und Anhang 7) auf Privatgrund vergraben werden.
  • ab einem Gewicht von ca. 150 Kilogramm (unzerlegt), die Kosten für den Transport und die Entsorgung übernimmt der Kanton. Im Gegensatz zu den offiziellen Merkblättern der GZM werden von der GZM Kadaver bereits ab ca. 150 kg ab Hof abgeholt. Die entsprechenden Kosten werden vom Kanton übernommen.
  • Anmeldung zur Abholung bei der GZM, Centravo Tel. 032 387 47 87, ausserhalb der Bürozeiten 032 384 33 33.

Gesetzliche Grundlagen

Amt für Landwirtschaft

Veterinärdienst

Hauptgasse 72
4509 Solothurn

Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:30 - 16:30