Entsorgung toter Tiere und tierischer Nebenprodukte
Tote Tiere und tierische Nebenprodukte, die nicht als Lebensmittel verwendet werden, dürfen die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt nicht gefährden. Ihre Entsorgung ist daher gesetzlich geregelt.
Regionale Tierkörpersammelstellen im Kanton Solothurn
Gesetzliche Grundlagen
- Verordnung über tierische Nebenprodukte (VTNP) - Art. 3, Art. 25 und Anhang 7
Amt für Landwirtschaft
Veterinärdienst
Hauptgasse 72 4509 Solothurn
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:30 - 16:30