Aktuelles

Seit Anfang August 2026 ist bekannt, dass sich ein neu entdecktes Virus aus der Familie der Orthobunyaviren bei Rindern ausbreitet, welches mit dem bereits bekannten Schmallenberg-Virus verwandt ist. Die ersten Krankheitsanzeichen bei Rindern wurden Anfang Juli von Landwirten und Tierärzten wahrgenommen. Seither hat sich das Virus beginnend in Frankreich, über den Jura bis nach St. Gallen ausgebreitet. Inzwischen sind auch in Deutschland Fälle bekannt geworden. Betroffen sind vorwiegend Milchkühe; Schafe, Ziegen und Mutterkühe zeigen offenbar kaum oder viel mildere Symptome.

Eine Impfung steht derzeit nicht zur Verfügung – das Virus wurde erst vor Kurzem erstmals in Europa nachgewiesen, zuvor war es nur in Afrika bekannt. Das Virus ist sehr nahe mit dem dort bekannten Shamonda-Virus verwandt, weshalb die Wissenschafter beim neu entdeckten Virus vom «Shamonda-like» Virus sprechen. Glücklicherweise verläuft die Erkrankung nach bisherigem Kenntnisstand in aller Regel nicht tödlich. Betroffen sind vor allem Kühe in Laktation. Sie zeigen Fieber und Durchfall, verbunden mit einem deutlichen Rückgang der Milchleistung und der Futteraufnahme. Bei vielen Tieren dauert es längere Zeit, bis sie wieder ihre ursprüngliche Milchleistung erreichen. Ob hohe Aussentemperaturen oder der Mangel an Futter die Erholungszeit zusätzlich verlängern, ist noch nicht bekannt.

Besondere Aufmerksamkeit gilt den möglichen Auswirkungen auf die Trächtigkeit. Ähnlich wie beim Blauzungen- und Schmallenberg-Virus kann eine Infektion während eines bestimmten Zeitfensters der Trächtigkeit – insbesondere zwischen der 8. und 14. Trächtigkeitswoche – zu Missbildungen der Föten führen. Es kann derzeit auch beim Shamonda-like Virus nicht ausgeschlossen werden, dass es zu ähnlichen Folgen kommt. Erst im Herbst und Winter wird sich zeigen, ob und in welchem Ausmass tatsächlich Missbildungen bei Kälbern auftreten.

Das Shamonda-like Virus ist derzeit keine in der Tierseuchenverordnung gelistete Seuche. Dies erschwert insbesondere die rechtliche Grundlage für eine allfällige Übernahme von Untersuchungs- oder Verlustkosten. Aktuell werden die Untersuchungskosten noch vom Bund übernommen. Im Kanton Solothurn wird voraussichtlich bis im September Klarheit über das weitere Vorgehen bei allfälligen missgebildeten Neugeborenen vorliegen. Ziel ist es, einen abgestimmten Prozess für die Abklärung und den Umgang mit solchen Föten zu erarbeiten – in Abstimmung mit dem Vorgehen in den übrigen Kantonen und unter Berücksichtigung der verfügbaren diagnostischen Möglichkeiten.

Wenn Sie als Tierhalter/-in den Verdacht haben, dass Ihre Tiere am Shamonda-like Virus erkrankt sind oder wenn sie Fieber, Durchfall, einen Rückgang der Milchleistung, einen Abort oder andere Auffälligkeiten zeigen, werden Sie gebeten, umgehend Ihren Tierarzt / Ihre Tierärztin kontaktieren, welche/r die weiteren nötigen Schritte einleitet.

Bitte beachten Sie auch die weiterführenden Informationen des Bundes und des Rindergesundheitsdienstes:

IVI: Neues Orthobunyavirus der Simbu-Serogruppe bei Rindern entdeckt

BLV: Erkrankungen bei Rindern: Informationen des IVI und Empfehlungen

RGS: Fieberhafte Durchfallerkrankungen bei Milchkühen | RGS

Allgemeines zur Lumpy-Skin-Krankheit 
Die Lumpy-Skin-Krankheit (Lumpy Skin Disease, LSD) ist eine hochansteckende Viruskrankheit des Rindes, die durch Insekten übertragen wird. Sie verursacht typische knotige Hautveränderungen, Fieber und eine rückläufige Milchproduktion. Die Krankheit ist für den Menschen nicht gefährlich, jedoch wirtschaftlich hoch relevant.

Seit Ende Juni 2025 ist die Lumpy-Skin-Krankheit in Europa wieder aufgetreten. Sowohl in Italien wie auch in Frankreich wurden Ausbrüche verzeichnet. Die nötigen Massnahmen wurden in den betroffenen Rindviehbeständen umgesetzt, Sperrzonen errichtet und Tiere in den Zonen geimpft. 

In Frankreich wurden mehrere Fälle der Lumpy-Skin-Krankheit nahe der Schweizer Grenze bestätigt. Das BLV hat zur Bekämpfung der Tierseuche Massnahmen verordnet (Verordnung des BLV), um eine Ausbreitung zu verhindern und die Tiere in der Schweiz zu schützen. In der Folge wurden Überwachungszonen mit Impfpflicht eingerichtet: im Kanton Genf, in der angrenzenden Region Terre Sainte im Kanton Waadt sowie in Teilen des Kantons Wallis. In diesen Zonen wurden bereits alle Rinder, Büffel und Bisons geimpft. Die Impfungen wurden durch die kantonalen Veterinärämter organisiert und sind ausserhalb der Überwachungszonen verboten.

Für die Schweiz ist das Risiko einer Einschleppung von LSD sehr hoch. Die LSD wurde in der Schweiz noch nie nachgewiesen – aktuelle Zonen siehe BLV LSD Webseite. Tierhaltende werden dazu angehalten, auf frühe klinische Anzeichen der Tierseuche zu achten: Fieber, Teilnahmslosigkeit, Milchleistungsrückgang, Appetitlosigkeit und Hautläsionen. 

 

Verdacht / Ausschluss der Lumpy-Skin-Krankheit
Bei Verdacht auf LSD müssen Tierhaltende unverzüglich ihre Bestandestierärztin oder ihren Bestandestierarzt beiziehen. Unklare Symptome können in Absprache mit dem Kantonstierarzt /der Kantonstierärztin mittels Ausschlussuntersuchung auf LSD abgeklärt werden (LSD Technische Weisung über die Probenahme bei einem Verdachtsfall oder einer Ausschussuntersuchung auf Lumpy Skin Krankheit (Lumpy Skin Disease, LSD)).
 

Vorsorge
Für Tierhaltende sind die wichtigsten präventiven Massnahmen die strikte Einhaltung der Biosicherheit und ein möglichst guter Schutz der Tiere vor Insekten. 
 

Weitere Informationen
Die wichtigsten Informationen rund um die Seuche sind auch auf der Webseite des BLV zu finden.

Beachten Sie bitte insbesondere den entsprechenden Flyer des BLV: Flyer: Lumpy-Skin-Krankheit (LSD): Überwachen, Symptome erkennen und die Herde schützen

Tiere, die wegen der Blauzungenkrankheit umstehen oder abgetan werden müssen, werden von der Tierseuchenkasse entschädigt. Weitere Informationen finden Sie unter "Blauzungenkrankheit".

 

Informationen zum Bekämpfungsprogramm finden Sie unter "Obligatorische Moderhinkebekämpfung" und jederzeit auf der Homepage des BLV.

Die ASP wird über weite Strecken vor allem durch den Menschen verbreitet. Strikte Biosicherheitsmassnahmen können die Einschleppung in Schweinehaltungen verhindern (ASP-Risikoampel Schweiz).

Vortrag: “Bekämpfungsmassnahmen ASP-Wildschwein” (PDF herunterladen)

Aktuelle Lage

Am 6. November 2025 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Massnahmen zum Schutz von Geflügelhaltungen vor der Vogelgrippe mittels Verordnung des BLV erlassen.  Seit Mitte Februar 2026 gab es in der Schweiz keine Fälle von Vogelgrippe mehr. Daher hebt das BLV die Massnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe per 1. April 2026 auf. 

 

Massnahmen 

Anzeichen der Vogelgrippe sind nach wie vor einer Tierarztpraxis melden. Anzeichen sind zum Beispiel übermässige Krankheits- oder Todesfälle, abnehmende Legeleistung oder verminderte Wasser- und Futteraufnahme. 

Auch künftig ist v.a. in den Wintermonaten mit der Vogelgrippe zu rechnen und wahrscheinlich, dass Massnahmen beim Hausgeflügel zum Schutz vor der Vogelgrippe nötig sein werden.

 

Weitere Informationen

Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen. Noch nicht registrierte Geflügelhaltungen können beim Kanton via Online-Meldeformular nachgemeldet werden: my.so.ch.

Den Meldefluss bei tot oder krank aufgefundenen Wildvögeln entnehmen Sie bitte dem Dokument «Merkblatt Bevölkerung Wildvögel».

Der aktuell zirkulierende Virusstamm H5N1 ist nach heutigem Erkenntnisstand nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können ohne Bedenken konsumiert werden.

Weitere Informationen zur Vogelgrippe, der aktuellen Lage und den angeordneten Massnahmen finden Sie jederzeit auch auf der Homepage des BLV.

Bei weiteren Fragen zum Thema Vogelgrippe steht Ihnen der Veterinärdienst Solothurn gerne zur Verfügung: tiergesundheit@vd.so.ch oder 032 627 25 02.

 

Amt für Landwirtschaft

Veterinärdienst

Hauptgasse 72
4509 Solothurn

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08:00 - 11:30 / 13:30 - 16:30