Bewilligungen

Berufsausübungsbewilligung (BAB)

Einer Berufausübungsbewilligung (BAB) bedarf:

  • Wer in eigener fachlicher Verantwortung eine Tätigkeit im Bereich des Gesundheitswesens ausübt (und dessen / deren Stellvertretung)
  • Wer in eigener fachlicher Verantwortung mittels Telekommunikation medizinische Ferndienstleistungen im Kanton Solothurn und aus dem Kanton Solothurn heraus erbringt (GesV § 3 Abs. 3).

Betriebsbewilligung (BB)

Einer Betriebsbewilligung (BB) bedürfen ausgewählte Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Fragen und Anträge zu einer Berufsausübungsbewilligung (BAB) / Betriebsbewilligung (BB) sind an das Gesundheitsamt (GESA) zu richten. Dieses hat eine Liste sämtlicher bewilligungspflichtiger Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens auf seiner Homepage veröffentlicht.

Bewilligung zur Abgabe von Tierarzneimitteln

Tierärzte und Tierärztinnen verfügen im Kanton Solothurn über das Recht zur Selbstdispensation und dürfen eine Privatapotheke führen. Die Führung der Privatapotheke bedarf einer Bewilligung zur Abgabe von Tierarzneimitteln, die beim Veterinärdienst (VetD) beantragt werden muss. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 4 Wochen, daher sind Anträge rechtzeitig im Voraus einzureichen. Das Gesundheitsamt genehmigt die Bewilligung zur Abgabe von Tierarzneimitteln auf Antrag des VetD. Die Bewilligung wird erteilt, wenn die betreffende Person über eine Berufsausübungsbewilligung verfügt und die fachgerechte Lagerung, Überwachung und Abgabe der Arzneimittel gewährleistet sind. Wesentliche Änderungen betreffend der Bewilligung zur Abgabe von Tierarzneimitteln (Prozesse, Verantwortlichkeiten, etc.) sind dem VetD umgehend zu melden. Die Voraussetzungen zum Führen der Privatapotheke werden periodisch geprüft. Im Auftrag des VetD führt die Inspektionsstelle des Kantons Bern diese Inspektionen durch.