Unwetterschäden
Starkniederschläge können einen Güterweg ausschwemmen, ein Hangrutsch kann ein Wegstück zerstören. Müssen landwirtschaftliche Infrastruktur (Güterwege, Entwässerungen etc.) und besonders wertvolles Kulturland wiederhergestellt werden, können Bund und Kanton das Vorhaben unterstützen.
Das Amt für Landwirtschaft, Bereich Strukturverbesserungen, kann einen vorzeitigen Baubeginn bewilligen, wenn das Abwarten der Rechtskraft der Verfügung mit schwerwiegenden Nachteilen verbunden ist. Dies ist der Fall, wenn Personen gefährdet sind oder grosse Folgeschäden drohen.
Merkblatt
- Wiederherstellung nach Unwetter (pdf, 188 KB)