Aktuelles zu den Agrarpaketen

Mit der Agrarpolitik schafft der Bund geeignete Rahmenbedingungen, damit die Landwirtschaftsbetriebe ihre in der Verfassung (Art. 104 und 104a) festgehaltenen Aufgaben für die Gesellschaft erfüllen können.

Die Weiterentwicklung der Agrarpolitik auf Gesetzesstufe ist in drei Etappen angedacht:

  • Parlamentarische Initiative (Pa.Iv) 19.475:  Klima-, umwelt- und tierfreundliche Lebensmittelproduktion durch Massnahmen zur Reduktion der Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffverluste.
  • Agrarpolitik 2022+: Ergänzung der nachhaltigen Lebensmittelproduktion mit Massnahmen zur Stärkung der Wertschöpfung und dem Ausbau von Massnahmen im wirtschaftlichen und sozialen Bereich wie Sozialversicherungsschutz oder Digitalisierung.
  • Agrarpolitik für eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft bis 2050: Zukünftige Massnahmen sollen die strategische Ausrichtung «Förderung eines nachhaltigen und gesunden Konsums» sowie die «Erhöhung der Transparenz und Kostenwahrheit» unterstützen.

Die meisten Änderungen an landwirtschaftlichen Verordnungen werden pro Jahr in einem oder zwei Agrarpaketen zusammengefasst. Hier informieren wir Sie über die Entwicklung der Agrarpakete und die beschlossenen Verordnungsänderungen.

Berechnungstool Flächenbedarf Weidebeitrag

Für die Berechung des minimalen Flächenbedarfs Weide der Rindviehkategorie stellt das BLW ein Excel zur Berechnung des Flächenbedarfs zur Verfügung. 

Für Betriebsberatungen und spezifische Beratungen kontaktieren Sie das Bildungszentrum Wallierhof

Schleppschlauch-Obligatorium ab 1. Januar 2024

In Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt des Kantons Solothurn hat das Amt für Landwirtschaft die wichtigsten Informationen zum Vollzug zusammengestellt.