Kantonale Förderprogramme

Die kantonalen Förderprogramme auf Stufe Einzelbetrieb sind im Mehrjahresprogramm Landwirtschaft (MJPL) zusammengefasst (Remontierungsbeiträge für Zusammenarbeit Berg–Tal, Bio-Umstellungsbeiträge für Ackerbaubetriebe, Anschubfinanzierung für innovative Projekte).

Die spezifischen Förderprogramme des Natur- und Landschaftsschutzes sind im Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft (MJPNL) zusammengefasst. Diese bilden eine Ergänzung zu den Biodiversitätsbeiträgen des Bundes.

Das kantonale Ressourcenprogramm Humus (Humusbewirtschaftung in der Landwirtschaft) wurde im August 2017 gestartet und dauert sechs Jahre.

Über die Solothurnische landwirtschaftliche Kreditkasse SLK werden zusätzliche Investitionsmassnahmen (z.B. Spritz- und Waschplätze) unterstützt.

Mehrjahresprogramm Landwirtschaft

Für eine nachhaltige und innovative Solothurner Landwirtschaft
Mit dem Mehrjahresprogramm Landwirtschaft (MJPL) werden bereits seit 1996 innovative Projekte der Solothurner Landwirtschaft gefördert. Ziel des MJPL ist es, entlang der Wertschöpfungskette von landwirtschaftlichen Produkten eine Anschubfinanzierung (Starthilfe) sicherzustellen und – in Abstimmung mit der Agrarpolitik des Bundes – Pionierleistungen zu fördern. Innovative und nachhaltige Techniken, Bewirtschaftungsmethoden oder regionale Marketingmassnahmen sollen dazu beitragen, die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Solothurner Landwirtschaft nachhaltig zu verbessern. Eine vom Regierungsrat breit abgestützte Kommission beurteilt und bewilligt die eingereichten Projekte.

Wer kann ein Gesuch einreichen?
Das MJPL steht grundsätzlich allen offen, die innovative und nachhaltige Projekte für die Solothurner Landwirtschaft lancieren möchten. Die Voraussetzungen können den Links entnommen werden.

  • Projekte und Programme müssen nachhaltig sein und der Landwirtschaft Nutzen stiften.
  • Die Wirkung muss über einen Betrieb hinausgehen.
  • Einzelne Produkte müssen in ein Gesamtsystem eingebunden sein (z.B. «so natürlich»).
  • Einmalige Anschubfinanzierung (Starthilfe).
  • Massnahmen oder Programme sind befristet.
  • Die Wirkung und der Erfolg sind offensichtlich.

Auf festen gesetzlichen Grundlagen
Das MJPL stützt sich auf einen entsprechenden Abschnitt im Landwirtschaftsgesetz (BGS 921.11). Unter § 27 und § 27bis sind die Grundsätze definiert. In der Allgemeinen Landwirtschaftsverordnung (BGS 921.12) werden diese näher ausgeführt. Explizit auf dieser Verordnungsgrundlage greifen die beiden Fördermassnahmen «Bio-Umstellungsbeiträge für Ackerbaubetriebe» und die «Remontierung aus dem Berggebiet». Letztere Massnahme fördert die Arbeitsteilung von Berg und Tal.

 

Informationen, Merkblätter und Vorlage Gesuch

Smart Farming

Die Entwicklung der Informationstechnologie und die fortschreitende Digitalisierung prägen auch die Landwirtschaft. Der vermehrte Einsatz der neuen Technologien sowie die Vernetzung der verschiedenen Anwendungen wird in der Landwirtschaft als Smart Farming bezeichnet.

Die Kommission Smart Farming des Kantons Solothurn hat zum Ziel, Bedürfnisse in genau diesen Bereichen zu identifizieren und konkrete Projekte für die Umsetzung in Landwirtschaftsbetrieben im Kanton zu unterstützen. Diese Kommission setzt sich zusammen aus aktiven Landwirten und Landwirtinnen, sowie aus Vertreterinnen und Vertretern des Solothurner Bauernverbands SOBV, der Beratung (Bildungszentrum Wallierhof) und des kantonalen Amtes für Landwirtschaft.

Innovative und nachhaltige Projekte für die Solothurner Landwirtschaft werden mit dem Mehrjahresprogramm Landwirtschaft (MJPL) gefördert. Entsprechende Projekte werden vorgängig durch die Kommission Smart Farming geprüft. Diese bietet zudem Begleitung bei der Ausarbeitung von konkreten Projektideen zur Unterstützung bzw. Verbreitung von neuen Technologien in der Landwirtschaft.

 

Informationen Kommission Smart Farming

Bio- / Umstellungsbeitrag Ackerbau

Mit dem Bio-Umstellungsbeitrag für Ackerbaubetriebe werden Ackerbaubetriebe in der Umstellungsphase mit einem Beitrag im Rahmen des kantonalen Mehrjahresprogramm Landwirtschaft unterstützt.

Rehkitzrettung

Kanton unterstützt Rehkitzrettung aus der Luft
Rehkitze werden Mitte April bis Mitte Juli gesetzt. Zeitgleich werden viele Naturwiesen gemäht. Zur Verhinderung von Mähunfällen wenden Jagd und Landwirtschaft bereits seit längerem unterschiedliche Methoden an: So werden die Wiesen vor der Mahd begangen oder Flatterbänder oder Tücher zum «Verblenden» der Rehkitze installiert. Dies soll dem Zweck dienen, dass Rehkitze gefunden oder aufgrund der Störung von der Rehgeiss aus der Wiese geholt werden. Diese Methoden sind allerdings teilweise zeitaufwändig und nicht immer erfolgreich.

Drohnen verhindern Rehkitz-Unfälle auf effiziente Art
Ein seit 2018 laufendes Pilotprojekt im Bucheggberg, Leberberg und Wasseramt setzt für die Rehkitzrettung Drohnen mit Wärmebildkameras ein. Die Auswertung des Projekts zeigt, dass die Methode eine beachtliche Erfolgsquote aufweist. So konnten zum Beispiel im Jahr 2021 780 Hektaren Wiesen abgeflogen und 81 Rehkitze gerettet werden. Zudem wurden die Arbeitsabläufe und notwendigen administrativen Aufwände laufend optimiert.

Mit dem vom Regierungsrat verabschiedeten Konzept «Rehkitzrettung mit Drohnen» sollen die Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt im ganzen Kanton umgesetzt werden. Die Drohnenflüge können problemlos mit herkömmlichen Methoden kombiniert werden. Gerade in Wiesen mit dichtem, hohem Bewuchs sollte der Einsatz der Drohnen weiterhin in Kombination mit dem Verblenden erfolgen. Nach wie vor ist auch die Rehkitzsuche ohne den Einsatz von Drohnen möglich.

Das Konzept wurde vom Amt für Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit der Vernetzungsträgerschaft Repla Espace Solothurn, der RevierJagd Solothurn und dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei ausgearbeitet. Für die Organisation der Drohnenflüge sind die regionalen Vernetzungsträgerschaften zuständig. Aus finanziellen Mitteln des Amtes für Landwirtschaft wird für die abgeflogenen Flächen ein Unterstützungsbeitrag geleistet.

Interessierte Landwirte und Landwirtinnen sowie Drohnenpiloten und -pilotinnen wenden sich an die regionale Vernetzungsträgerschaft.

 

Informationen

Remontierungsbeitrag

Die Förderung der überbetrieblichen Zusammenarbeit im Kanton Solothurn ist ein wichtiges Element der kantonalen Agrarpolitik.

Im Rahmen des Mehrjahresprogrammes Landwirtschaft kennt der Kanton Solothurn Remontierungsbeiträge zur Förderung der arbeitsteiligen Milchproduktion von Berg und Tal. Die Talbetriebe spezialisieren sich auf die Milchgewinnung und lagern die Aufzucht ins Berggebiet aus. Durch langfristige Zusammenarbeit sollen beide Betriebe von dieser überbetrieblichen Zusammenarbeit profitieren.

Unterstützt wird die Aufzucht von weiblichen Zuchttieren im Solothurner Berggebiet mit einem Beitrag von Fr. 300.— pro Tier. Beitragsberechtigt sind Erstkäufer mit Betrieben in der Tal- oder Hügelzone des Kantons Solothurn. Die Mindesthaltefrist von 2 Monaten auf dem Betrieb des Erstkäufers muss erfüllt werden. Die Meldefrist ist spätestens 4 Monate nach dem Zukauf des Tieres. Der Beitrag wird periodisch mit den üblichen GELAN-Zahlungen, jedoch frühestens nach Ablauf der Haltefrist von 2 Monaten auf dem Talbetrieb ausbezahlt.

Anforderungen an die Tiere:

  • Rinder und Kühe, mindestens 4 Monate trächtig.
  • Kühe nicht länger als 2 Monate abgekalbt.
  • Höchstalter 5 Jahre.
  • Stichtag ist der Tag des Eintreffens auf dem Talbetrieb.
  • Die TVD-Tiergeschichte muss den Status «Ok» haben.

Herkunft der Tiere:

  • Betriebe in den Bergzonen 1 - 3 des Kantons Solothurn.
  • Betriebe aus der Bergzone des Kantons Baselland, sofern diese in einem Aufzuchtvertragsverhältnis standen (Kopie schriftlicher Aufzuchtvertrag beilegen)

Haltedauer im Aufzuchtgebiet:

  • Mindestens 16 Monate ununterbrochen in der Bergzone des Kantons Solothurn oder mit schriftlichem Aufzuchtvertrag in der Bergzone des Kantons Baselland.

Tiere können mit dem Online-Formular gemeldet werden. Pro Formular können mehrere Tiere gemeldet werden. 

Hier Formular Remontierungsbeiträge einfügen. 

Gesuchsformular Remontierungsbeiträge

Beschreibung

Unterstützt wird die Aufzucht von weiblichen Zuchttieren im Solothurner Berggebiet mit einem Beitrag von Fr. 300.— pro Tier an die Erstkäufer aus dem Solothurner Talgebiet.

Formulare

Online-Formular

Hinweis

Pro Formular können mehrere Tiere gemeldet werden.