Ressourcenprogramm
Das Ressourcenprogramm Landwirtschaft (Art. 77a und 77b LwG) ist ein Innovationsprogramm, das technische, organisatorische und strukturelle Neuerungen unterstützt, die nachweislich erfolgreich sind und wertvolle Erkenntnisse über das jeweilige Projektgebiet oder die Branche hinaus liefern.
Mit der Umsetzung von Ressourcenprojekten unterstützt der Bund die nachhaltigere Nutzung von natürlichen Ressourcen in der Landwirtschaft. Dazu gehören Bereiche wie Boden, Wasser, Luft, Biodiversität und Energie. Das Programm fördert auch Verbesserungen beim Einsatz von Produktionsmitteln, wie Pflanzenschutz- und Tierarzneimittel, Dünger, Futtermittel oder Energie. Die ökologische Verbesserung soll nicht durch die Reduktion der inländischen Produktion sondern durch eine Steigerung der Effizienz beim Ressourceneinsatz erreicht werden.
Das Wichtigste in Kürze
Ressourcenprojekte sollen während der Laufzeit im Projektgebiet messbare Verbesserungen bringen (Wirkungsziel). Gleichzeitig sollen sie neue Erkenntnisse über die umgesetzten Innovationen liefern (Lernziel).
Massnahmen sind alle gezielten Aktivitäten, die helfen, die Projektziele zu erreichen. Ein Ressourcenprojekt muss einem ganzheitlichen Ansatz folgen, bei dem verschiedene Massnahmen kombiniert werden. Dazu zählen nicht nur direkte Neuerungen in der Landwirtschaft, sondern auch Ausbildung, Beratung, Information, Überwachung der Wirkung, Umsetzungskontrollen und wissenschaftliche Begleitung.
Jedes Ressourcenprojekt muss von einer wissenschaftlichen Begleitung unterstützt werden, um das festgelegte Lernziel zu erreichen. Die Entwicklung eines wissenschaftlichen Konzepts gehört bereits zur Antragstellung. Die Wirkung der umgesetzten Neuerungen wird durch ein Wirkungsmonitoring überprüft.