Schutzdienst mit Hunden
Die Schutzdienstausbildung ist gestattet mit:
- Diensthunden
- Hunden, die für sportliche Schutzdienstwettkämpfe vorgesehen sind
- Hunden, die bei nach kantonalem Recht zugelassenen privaten Sicherheitsunternehmen eingesetzt werden oder für einen solchen Einsatz vorgesehen sind.
Die Hundehalterin oder der Hundehalter muss dem Veterinärdienst den Beginn der Schutzdienstausbildung ihres Hundes mittels dem entsprechenden Formular melden.
Der Veterinärdienst erfasst nach Eingang des Formulars den Beginn der Schutzdienstausbildung des entsprechenden Hundes in der Datenbank Amicus.
Formular
- Meldeformular für die Schutzdiensthundeausbildung (pdf, 68 KB)