Enthornen und kastrieren
Es ist verboten, Tiere ohne Schmerzausschaltung zu enthornen und zu kastrieren. Wenn Tierhaltende die Jungtiere auf dem eigenen Betrieb selber kastrieren oder enthornen wollen, müssen sie einen Sachkundenachweis erbringen. Der Sachkundenachweis beinhaltet das Wichtigste in Bezug auf die gesetzlichen Grundlagen, die Belastung für das Tier, den Umgang mit Medikamenten sowie die Durchführung des Eingriffs.
Die Tierhaltenden gehen dabei folgendermassen vor: Sie schliessen mit dem Bestandestierarzt oder der Bestandestierärztin eine Tierarzneimittel-Vereinbarung ab und absolvieren einen theoretischen Kurs, der mit einer Lernkontrolle abgeschlossen wird. Der Theoriekurs muss bei einem vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) anerkannten Anbieter absolviert werden. Eine Liste der anerkannten Kurse finden Sie auf der Homepage des BLV unter weitere Informationen / Details.
Der praktische Teil des Sachkundenachweises wird auf dem eigenen Hof durchgeführt. Die Tierhaltenden üben den Eingriff unter Anleitung und Aufsicht des Bestandestierarztes oder der Bestandestierärztin. Wenn der Tierarzt/die Tierärztin der Meinung ist, dass der Tierhalter oder die Tierhalterin den Eingriff selbständig korrekt ausführen kann, erfolgt die Meldung an den Veterinärdienst mit dem auf der Homepage hinterlegten Meldeformular.