Gewerbsmässiger Umgang mit Tieren
Unter gewerbsmässigem Umgang mit Tieren versteht man
- Tierheime oder Tierbetreuungsdienste für mehr als fünf Tiere gleichzeitig
- Gewerbsmässige Zucht von Tieren
- Handel mit Tieren
- Durchführung von Tierbörsen oder Werbung mit Tieren
- Gewerbsmässige Klauenpflege
- Gewerbsmässige Hufpflege
Der gewerbsmässige Umgang mit Tieren bedarf einer Bewilligung durch den Veterinärdienst.
Es ist zu beachten, dass nebst den Anforderungen an die Infrastruktur auch eine Ausbildungspflicht für die Aufnahme der gewerbsmässigen Tätigkeit vorausgesetzt wird. Der Abschluss der vorgeschriebenen Ausbildung dient als Grundlage für die Bewilligungserteilung.
Informieren Sie sich deshalb frühzeitig über die nötigen Bewilligungsvoraussetzungen beim Veterinärdienst unter vetd@vd.so.ch oder beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) unter Tierschutz.
Als Grundlage für ein Bewilligungsverfahren ist ein Gesuch für die geplante gewerbsmässige Aktivität im Voraus beim Veterinärdienst zur Prüfung einzureichen.
Formulare
- Bewilligungsgesuch für den Handel mit Tieren (pdf, 209 KB)
- Bewilligungsgesuch für die Betreuung, Pflege, Zucht und Haltung von Heimtieren (docx, 79 KB)
- Zusatzformular - Personenblatt für die Betreuung, Pflege, Zucht und Haltung von Heimtieren (docx, 57 KB)
- Zusatzformular - Umfang des Betriebes bzw. der Zucht von Heimtieren (docx, 60 KB)
- Bewilligungsgesuch für die Werbung mit Tieren (pdf, 169 KB)