Wildtierhaltung

Die private wie auch die gewerbsmässige Haltung diverser Wildtiere bedürfen einer Bewilligung durch den Veterinärdienst.

Es ist zu beachten, dass nebst den Anforderungen an die Masse und Strukturierung der Gehege auch für die Haltung von Wildtieren eine Ausbildungspflicht vorausgesetzt wird, die vor der Anschaffung der Tiere abzuschliessen ist.

Informieren Sie sich deshalb frühzeitig über die nötigen Bewilligungsvoraussetzungen beim Veterinärdienst unter vetd@vd.so.ch oder beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) unter Heim- und Wildtierhaltung.

Als Grundlage für ein Bewilligungsverfahren ist ein Gesuch für die entsprechende Haltung oder Aktivität im Voraus beim Veterinärdienst zur Prüfung einzureichen.