Gewerbsmässige internationale Transporte

Ein Unternehmen mit Sitz im Kanton Solothurn muss bei gewerbsmässigem Transport von Nutz-, Heim- oder Versuchstieren zwischen dem Ausland und der Schweiz über Bewilligungen des Veterinärdienstes Solothurn verfügen. Vorrausetzungen für die Bewilligungen sind korrekt ausgestattete Fahrzeuge und ausgebildetes Personal.

Jedes Fahrzeug benötigt eine eigene Bewilligung und somit ein separates Gesuch mit den jeweiligen Unterlagen:

  • Kopie des Fahrzeugausweises
  • Kopie des Ausbildungsnachweises Fahrer/in

Der Fahrer / die Fahrerin, der Betreuer / die Betreuerin, sowie eine weitere Person in leitender Funktion bei der Tiertransportfirma benötigen eine fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (FBA). Für Transporte in die EU benötigt der Fahrer / die Fahrerin zusätzlich einen internationalen Befähigungsnachweis, den der Veterinärdienst ausstellt. Ausserdem wird dringend empfohlen, sich frühzeitig über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen am Bestimmungsort zu informieren.

Das Gesuchsformular inklusive allen Unterlagen muss dem Veterinärdienst (Amt für Landwirtschaft, Veterinärdienst, Hauptgasse 72, 4509 Solothurn, 032 627 25 02, tiergesundheit@vd.so.ch) mindestens 14 Arbeitstage vor dem geplanten Export vorliegen. Das Formular ist korrekt und vollständig auszufüllen, ansonsten können die Bewilligungen nicht erstellt werden.