Tierausstellungen und Tiermärkte

Meldepflicht für Tierausstellungen und Tiermärkte

Alle Viehmärkte, respektive alle Veranstaltungen mit Klauentieren, sind dem Veterinärdienst mindestens 30 Tage im Voraus zu melden. Dauern diese länger als einen Tag oder besitzen sie überregionale Bedeutung, bedürfen sie einer Bewilligung. Dabei sind die aufzuführenden Tierarten, die ungefähre Anzahl der erwarteten Tiere sowie die Herkunftskantone der Tiere anzugeben. Die veranstaltende Institution und eine Ansprechperson sowie eine Person, die für die Eingangskontrolle der Tiere verantwortlich ist, sind zu melden.