Fleischproduktion

In bewilligten Schlachtlokalen wird jedes Tier nach der Anlieferung durch eine amtliche Person bereits vor der Schlachtung untersucht (Schlachttieruntersuchung oder früher: Lebendviehschau).

Im Schlachtbetrieb wird das Tier betäubt und entblutet und anschliessend ausgeschlachtet. Der Schlachttierkörper sowie alle Organe werden nach der Schlachtung durch eine amtliche Person anlässlich der Fleischuntersuchung (oder früher: Fleischschau) kontrolliert und durch einen ovalen Stempel (Genusstauglichkeitskennzeichnung) zum Konsum freigegeben oder als genussuntauglich zum tierischen Nebenprodukt (TNP) erklärt, welches entsorgt werden muss.