Landschaftsqualität
Die Landschaftsqualitätsbeiträge (LQB) wurden mit der Agrarpolitik 2014–2017 als neue Art der Direktzahlungen eingeführt, um attraktive Landschaften zu erhalten, zu fördern und weiterzuentwickeln. Voraussetzung für die Beiträge ist ein auf regionale Landschaftsziele ausgerichtetes, vom Bund bewilligtes Projekt. Die Finanzierung erfolgt zu 90 Prozent über den Bund und zu 10 Prozent über den Kanton.
Im Kanton Solothurn starteten bereits im Jahr 2014 vier Landschaftsqualitätsprojekte. Mit der Bewilligung des fünften Projektes in der Region Thal können sich seit Anfang 2015 Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter im ganzen Kanton für Landschaftsqualitätsbeiträge anmelden. Folgende fünf Projekte sind im Kanton Solothurn beitragsberechtigt:
Landschaftsqualitätsprojekt Solothurn-Grenchen
Trägerschaft: | Regionalplanungsgruppe espaceSolothurn |
Bezirke: | Bucheggberg, Lebern, Solothurn, Wasseramt |
Laufzeit: | 2014 – 2026 |
Projektbericht Landschaftsqualitätsprojekt Solothurn-Grenchen
Schlussbericht Landschaftsqualitätsprojekt Solothurn-Grenchen 2021
Landschaftsqualitätsprojekt Olten-Gösgen-Gäu
Trägerschaft: | Regionalverein Olten-Gösgen-Gäu (OGG) |
Bezirke: | Olten, Gösgen, Gäu |
Laufzeit: | 2014 – 2026 |
Projektbericht Landschaftsqualitätsprojekt Olten-Gösgen-Gäu
Schlussbericht Landschaftsqualitätsprojekt Olten-Gösgen-Gäu 2021
Landschaftsqualitätsprojekt Thal
Trägerschaft: | Einwohnergemeinden des Bezirks Thal |
Bezirke: | Thal |
Laufzeit: | 2015 – 2026 |
Landschaftsqualitätsprojekt Thierstein
Trägerschaft: | Vernetzungsprojekt Thierstein |
Bezirke: | Thierstein |
Laufzeit: | 2014 – 2026 |
Landschaftsqualitätsprojekt Leimental-Dorneckberg
Trägerschaft: | übergeordnetes Gremium der drei regionalen Vernetzungsträgerschaften Witterswil-Bättwil, Metzerlen-Mariastein und Hofstetten-Flüh sowie der beiden landwirtschaftlichen Bezirksvereine Leimental und Dorneckberg |
Bezirke: | Dorneck |
Laufzeit: | 2014 – 2026 |
Projektbericht Landschaftsqualitätsprojekt Leimental-Dorneckberg
Schlussbericht Landschaftsqualitätsprojekt Leimental-Dorneckberg 2021
Die Leistungen für eine attraktive Kulturlandschaft werden massnahmenspezifisch abgegolten. Dabei wird zwischen konstanten und flexiblen Massnahmen unterschieden. Konstante Massnahmen müssen während der gesamten Projektdauer von acht Jahren erhalten bleiben, während flexible Massnahmen jährlich angemeldet werden können. Der Massnahmenkatalog des Kantons bietet einen Überblick über alle Massnahmen, die in den verschiedenen Projekten und Landschaftseinheiten umgesetzt werden können.
Die Anmeldung zur Teilnahme an den Projekten erfolgt im GELAN mit der Herbsterhebung. In der darauffolgenden Frühlingserhebung können die einzelnen Massnahmen angemeldet werden. Es wird zwischen Massnahmen auf Betriebsebene (z.B. vielfältige Fruchtfolge) und Massnahmen auf einzelnen Bewirtschaftungseinheiten (z.B. standortgerechte Einzelbäume) unterschieden. Die Massnahmen müssen im GELAN in der entsprechenden Rubrik («Massnahme Betrieb» oder «Massnahme Bewirtschaftungseinheit») angemeldet werden.
Für Beratung zu den Massnahmen kann das Bildungszentrum Wallierhof kontaktiert werden. Ansprechperson: Barbara Graf
Massnahmenkatalog
- Massnahmenkatalog Landschaftsqualität (pdf, 2.20 MB)