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Haltung eines bewilligungspflichtigen Hundes: Bewilligung beantragen
Kurzbeschreibung
Die Haltung von Hunden bestimmter Rassen erfordert eine Haltebewilligung.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Gesuchstellende müssen mindestens 18 Jahre alt sein, einen ungetrübten Leumund besitzen und nachweislich über Hundeerfahrung verfügen.
Erforderliche Dokumente
- Aktueller Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister (Original)
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung, in der die Hundehaltung eingeschlossen ist
- Angaben des zu bewilligenden Hundes: Abstammungsausweis oder *Wurfabnahmeprotokoll, sofern der Hund noch nicht gechippt wurde, noch unklar ist, welcher Welpe aus dem Wurf übernommen werden kann, oder aus einem anderen Grund noch kein Abstammungsausweis verfügbar ist.
- Haltebewilligung eines anderen Kantons (falls vorhanden)
- Unterlagen absolvierte Wesensprüfung Hund (falls vorhanden)
- Dokumente zum Nachweis der Hundeerfahrung: Amicus-Registrierung eines vorgängig gehaltenen Hundes, Nachweis der Bezahlung der Hundesteuer eines vorgängig gehaltenen Hundes, Ausbildungsbelege (NHB, Erziehungskurse usw.), Betreuungsbewilligung usw.
Vorgehen
- Vorgängig das Merkblatt lesen!
- Formular ausfüllen und alle erforderlichen Dokumente beilegen
- Rückmeldung des Veterinärdienstes abwarten
Ergebnis
- Falls der Hund bewilligungsfähig ist und der/die Gesuchstellende die subjektiven Bedingungen für das Halten eines bewilligungspflichtigen Hundes erfüllt: Haltebewilligung wird erteilt.
- Falls der Hund nicht bewilligungsfähig ist oder der/die Gesuchstellende die subjektiven Bedingungen nicht erfüllt: Ablehnung des Gesuchs.
- Unvollständige Unterlagen : Aufforderung zur Nachreichung derselben und Hinweis auf die Retournierung des Gesuchs durch den Veterinärdienst, falls die Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht werden.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Bewilligung kostet CHF 400.00.
Fristen
Gesuche sind zeitlich so einzureichen, dass bei der geplanten Übernahme des Hundes/vor dem Zuzug in den Kanton Solothurn eine Haltebewilligung vorliegt, bzw. diese durch den Veterinärdienst mindestens geprüft und zugesichert wurde.
Dauer
1 bis 2 Monate