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Justizvollzug: Halbgefangenschaft beantragen
Kurzbeschreibung
Die Strafverbüssung in Form von Halbgefangenschaft bedarf einer Bewilligung des Straf- und Massnahmenvollzugs.
Service nutzen
Möchten Sie das Online-Formular nicht nutzen? Dann füllen Sie bitte das Beiblatt aus, das Sie mit dem Strafantrittsbefehl erhalten haben und senden es per Post ein.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Sie haben einen Strafantrittsbefehl der Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug vor höchstens 14 Tagen erhalten und:
Urteil:
- Die ausgefällte Strafe beträgt höchstens zwölf Monate.
- Wurde eine Freiheitsstrafe von mehr als zwölf Monaten ausgesprochen und bleibt nach Abzug der vollzogenen Hafttage eine Reststrafe von höchstens sechs Monaten, ist Halbgefangenschaft ebenfalls zulässig.
- Bei teilbedingten Freiheitsstrafen darf der unbedingte Teil höchstens zwölf Monate betragen.
Persönlich:
Sie können eine geregelte Arbeit, Ausbildung oder Beschäftigung von mindestens 20 Stunden pro Woche vorweisen. Haus- und Erziehungsarbeit sowie Arbeitsprogramme bei Erwerbslosigkeit zählen dazu.
Erforderliche Dokumente
- Pass oder Identitätskarte
- Aktueller Arbeitsvertrag/Beschäftigungsbestätigung
- Lohnausweis der letzten drei Monate
- Nachweis betreffend selbstständige Tätigkeit (Nachweis einbezahlte AHV-Beiträge, Handelsregistereintrag, Geschäftsabschluss etc.)
- Schichtplan
Vorgehen
- Prüfen, ob Voraussetzungen erfüllt sind
- Formular ausfüllen und abschicken
- Erstgespräch bei Bewährungshilfe
- Unterzeichnung Richtlinien Halbgefangenschaft
- Erhalt Bewilligungsverfügung
- Vollzugsbeginn
Ergebnis
Verfügung über die Bewilligung der Strafverbüssung in Form von Halbgefangenschaft durch den Straf- und Massnahmenvollzug per Post.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Prüfung des Antrags und der damit einhergehende Entscheid ist kostenlos.
Fristen
Das Gesuch ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Strafantrittsbefehl einzureichen.
Dauer
In der Regel dauert die Bearbeitung rund zwei Monate.