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Kinder- und Jugendheime: Betriebsbewilligung erneuern
Kurzbeschreibung
Der Betrieb eines Kinder- und Jugendheims erfordert eine Betriebsbewilligung des Kantons Solothurn. Die Bewilligung ist befristet. Vor Ablauf muss eine Erneuerung beantragt werden.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Das Kinder- und Jugendheim muss sich im Kanton Solothurn befinden.
Erforderliche Dokumente
Die erforderlichen Dokumente sind im Gesuchsformular ausführlich beschrieben.
Vorgehen
- Gesuch (Word-Formular) und Selbstdeklaration ausfüllen und zusammen mit allen erforderlichen Dokumenten per Post einreichen
- Persönliches Gespräch und Besichtigung vor Ort mit dem Amt für Gesellschaft und Soziales durchführen
- Bewilligungsentscheid eingeschrieben per Post erhalten
Ergebnis
Verfügung mit Bewilligungsentscheid eingeschrieben per Post
Rahmenbedingungen
Kosten
- CHF 100.00 bis CHF 1'000.00
Fristen
Gesuche sind mindestens drei Monate vor Ablauf der Bewilligung einzureichen.
Dauer
In der Regel drei Monate, sobald alle erforderlichen Dokumente vorliegen.