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Kita: Änderungen melden
Kurzbeschreibung
Geplante wesentliche Änderungen im Betrieb von Kindertagesstätten (Kita/Hort) müssen dem Kanton Solothurn frühzeitig gemeldet werden. Besondere Ereignisse, die die Gesundheit oder Sicherheit von Kindern betreffen, sind sofort zu melden.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Die Kita oder der Hort muss über eine Betriebsbewilligung des Kantons Solothurn verfügen.
Erforderliche Dokumente
Alle Dokumente, die für die eingereichte Meldung relevant sind. Diese sind von der Art der Änderung abhängig. Die zuständige Fachstelle wird Sie nach erfolgter Kontaktaufnahme informieren.
Vorgehen
- Änderung per E-Mail an famkiju@ddi.so.ch melden
- Prüfung der neuen Umstände und möglicher Massnahmen durch den Kanton abwarten
- Verfügung oder Schreiben eingeschrieben per Post oder Benachrichtigung per E-Mail erhalten
Ergebnis
Verfügung oder Schreiben eingeschrieben per Post oder Benachrichtigung per E-Mail
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Meldung der Änderung ist kostenlos.
Fristen
Geplante wesentliche Änderungen im Betrieb müssen möglichst frühzeitig im Voraus gemeldet werden. Besondere Vorkommnisse müssen unverzüglich mitgeteilt werden.
Dauer
In der Regel 14 Tage, sobald alle erforderlichen Dokumente und Informationen vorliegen.