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Kitas, KiJuB und DAF: Änderungen Personalbestand melden
Kurzbeschreibung
Änderungen bei Leitung, Trägerschaft, Betreuungspersonal oder weiteren Mitarbeitenden in Institution der Kinderbetreuung – und unterbringung (Kindertagesstätten [Kitas], Kinder- und Jugendheime oder Dienstleistungsanbieter in der Familienpflege [DAF]) müssen dem Kanton Solothurn sofort gemeldet werden.
Änderungen können den Wechsel von Personal oder Veränderungen in der Funktion von Mitarbeitenden betreffen.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Die Institutionen (Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendheime, Dienstleistungsanbieter in der Familienpflege) müssen eine Betriebsbewilligung des Kantons Solothurn haben.
Erforderliche Dokumente
Keine
Vorgehen
Änderung mittels Online-Formular melden
Falls Massnahmen notwendig sind:
- Prüfung durch das Amt für Gesellschaft abwarten
- Verfügung eingeschrieben per Post oder Benachrichtigung per E-Mail erhalten
Ergebnis
Falls Massnahmen notwendig sind: Verfügung oder Schreiben eingeschrieben per Post oder Benachrichtigung per E-Mail
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Meldung der Änderung ist kostenlos.
Fristen
Die Meldung muss innerhalb einer Frist von maximal 14 Tagen erfolgen.
Dauer
In der Regel 14 Tage, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.