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Kommunale Nutzungsplanung: Genehmigung beantragen
Kurzbeschreibung
Nutzungspläne müssen nach der öffentlichen Auflage beim Amt für Raumplanung zur Genehmigung durch den Regierungsrat eingereicht werden. Die Abteilung Nutzungsplanung prüft Recht- und Zweckmässigkeit und bereitet den Genehmigungsbeschluss vor. Allfällige Beschwerden behandelt der Regierungsrat gleichzeitig mit der Genehmigung.
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Genehmigungsanträge sind an folgende Adresse zu richten:
Papierform:
Amt für Raumplanung, Abteilung Nutzungsplanung, zuständige/r Kreisplaner/in, Werkhofstrasse 59, 4509 Solothurn
Elektronische Form (E-Mail)
Für Datenlieferungen ab einer Grösse von 10 MB bitte folgenden Link benutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
keine
Erforderliche Dokumente
- Papierdossier (Anzahl der einzureichenden Unterlagen siehe nachfolgend)*
- Elektronisches Dossier (PDF-Datei aller Unterlagen)
- Begleitschreiben mit dem Genehmigungsgesuch
- Protokollauszug des Gemeinderatsbeschlusses über die betreffende Nutzungsplanung
- Nachweis, ob Einsprachen vorliegen (falls ja, Protokollauszüge der entsprechenden Gemeinderatsbeschlüsse beilegen)
- Nachweis, dass die öffentliche Auflage stattgefunden hat (z.B. Kopie des Inserats)
* Anzahl der einzureichenden Unterlagen im Papierdossier:
- Erschliessungspläne: 2
- Gestaltungspläne: 2
- Sonderbauvorschriften: 2
- Raumplanungsberichte: 1
- Umweltverträglichkeitsberichte: 2
- Teilzonenpläne: 2
- Zonenreglement / Baureglement: 3
- Gesamtrevisionen: auf Anfrage
Vorgehen
- Genehmigungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen einreichen
- Genehmigung (Regierungsratsbeschluss) erhalten
Ergebnis
Regierungsratsbeschluss (RRB) per Post.
Rahmenbedingungen
Kosten
Es fallen entsprechende Genehmigungsgebühren gemäss Gebührentarif (615.11) an (darin eingeschlossen sind die Kosten der Vorprüfung).
BGS 615.11 - Gebührentarif - Kanton Solothurn - Erlass-Sammlung
Fristen
keine
Dauer
Die Genehmigung kann 3 bis über 12 Monate in Anspruch nehmen.