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Kostengutsprache für ausserkantonalen Alters- und Pflegeheimeintritt beantragen
Kurzbeschreibung
Vor dem Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim ausserhalb des Kantons Solothurn muss die versicherte Person respektive deren Vertretung ein Kostengutsprachegesuch bei der Clearingstelle des Kantons Solothurn in Absprache mit dem Alters- und Pflegeheim einreichen.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Sie müssen den zivilrechtlichen Wohnsitz vor Heimeintritt im Kanton Solothurn haben, um in ein ausserkantonales Alters- und Pflegeheim einzutreten. Falls eine IV bezogen wird, muss das AHV-Alter erreicht sein.
Erforderliche Dokumente
Keine
Vorgehen
- Formular unter Service nutzen: Kostengutsprachegesuch elektronisch ausfüllen
- Kostengutsprachegesuch per E-Mail an restkosten-stationaer@ddi.so.ch einreichen
- Prüfung durch das Gesundheitsmt abwarten
Ergebnis
Der Entscheid wird per E-Mail direkt der versicherten Person und dem Alters- und Pflegeheim mitgeteilt
Rahmenbedingungen
Kosten
Das Verfahren ist kostenlos.
Fristen
Das Gesuch ist vor Heimeintritt einzureichen.
Dauer
In der Regel werden die Gesuche innerhalb einer Woche bearbeitet.