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B-/L-Ausweis für Nichterwerbstätige aus Drittstaaten beantragen
Kurzbeschreibung
Sie sind Angehörige(r) eines Drittstaates (nicht EU/EFTA), planen für die Dauer von weniger oder mehr als einem Jahr in die Schweiz, in den Kanton Solothurn, einzureisen und möchten eine Kurzaufenthaltsbewilligung/Aufenthaltsbewilligung für Nichterwerbstätige (Aus-/Weiterbildung, Rentner(in)) beantragen.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Sie müssen legal in die Schweiz eingereist sein. Staatsangehörige aus Ländern, für welche für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen eine Visumspflicht besteht, müssen zudem vorgängig bei der Schweizer Vertretung im Ausland einen Visumsantrag gestellt haben.
Erforderliche Dokumente
- Kopie Reisepass
- Nachweis der finanziellen Mittel (Vermögen, Rentenzahlungen, Unterstützungszahlungen, andere Einkommensquellen)
- Kopie Mietvertrag
- Bei Hauseigentum: Kaufvertrag und Beleg über jährliche Hypothekarzinsen
- Nachweis einer Krankenversicherung/Angabe der monatlichen Prämie
- Zusätzlich für Studierende: Immatrikulationsbestätigung
Vorgehen
- Formular ausfüllen und einreichen
- Mitwirken beim Verfahren (weitere Unterlagen nachreichen, Fragen beantworten)
- Entscheid abwarten
Ergebnis
Entscheid in Form einer Zusicherung per E-Mail, formlosen Ablehnung per E-Mail oder einer Verfügung per Post.
Rahmenbedingungen
Kosten
- Zusicherung: CHF 95.00 (wird bei der Ausstellung des Ausweises mit den Ausweiskosten erhoben)
- Formlose Ablehnungen sind kostenlos
- Verfügung: zwischen CHF 50.00 und CHF 1'500.00
Fristen
Gesuche sind spätestens 14 Tage vor Ablauf des bewilligungsfreien oder bewilligten Aufenthalts einzureichen
Dauer
Üblicherweise dauert die Bearbeitung 4-6 Wochen.