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B-/L-Ausweis für Nichterwerbstätige EU/EFTA-Angehörige beantragen
Kurzbeschreibung
Sie sind Angehörige(r) eines EU/EFTA-Staates, planen für die Dauer von weniger oder mehr als einem Jahr in die Schweiz, in den Kanton Solothurn, einzureisen und möchten eine Kurzaufenthaltsbewilligung/Aufenthaltsbewilligung für Nichterwerbstätige (Übersiedlung, Stellensuche, Aus-/Weiterbildung) beantragen.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Sie müssen Staatsangehörige(r) eines EU/EFTA-Staates sein und beabsichtigen im Kanton Solothurn Wohnsitz zu nehmen oder sich bereits in einer Gemeinde des Kantons Solothurn angemeldet haben.
Erforderliche Dokumente
- Kopie Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis finanzielle Mittel (Vermögen, Rentenzahlungen, Unterstützungszahlungen, andere Einkommensquellen)
- Kopie Mietvertrag
- Bei Hauseigentum: Kaufvertrag und Beleg über jährliche Hypothekarzinsen
- Nachweis einer Krankenversicherung/Angabe der monatlichen Prämie
- Eheschein, bei gleichzeitiger Einreise des Ehegatten
- Zusätzlich für Studierende: Immatrikulationsbestätigung
Vorgehen
- Formular ausfüllen und zusammen mit den erforderlichen Dokumenten einreichen
- Mitwirken beim Verfahren (weitere Unterlagen nachreichen, Fragen beantworten)
- Entscheid abwarten
Ergebnis
Entscheid in Form einer Kurzaufenthaltsbewilligung oder Aufenthaltsbewilligung (Aufforderung zur Biometriedatenerfassung per E-Mail oder Post) oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (per E-Mail), formlosen Ablehnung (per E-Mail oder Post) oder Verfügung per Post.
Rahmenbedingungen
Kosten
- Positive Entscheide sind kostenlos (Gebühren fallen bei der Ausweisausstellung an)
- Formlose Ablehnungen sind kostenlos
- Verfügung zwischen CHF 50.00 und CHF 1'500.00
Fristen
Gesuche sind spätestens 14 Tage vor Ablauf des bewilligungsfreien oder bewilligten Aufenthalts einzureichen.
Dauer
Üblicherweise dauert die Bearbeitung 4-6 Wochen.