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Lageranlage für wassergefährdende Flüssigkeiten: Meldung
Kurzbeschreibung
Lageranlagen von wassergefährdenden Flüssigkeiten (ab 450 Liter) müssen in Eigenverantwortung dem Kanton gemeldet werden.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
keine
Erforderliche Dokumente
keine
Vorgehen
Formular ausfüllen und abschicken
Ergebnis
- Bestätigung mit Auflagen
- Die zuständige Einwohnergemeinde erhält die Bestätigung in Kopie.
Rahmenbedingungen
Kosten
Fr. 60.--
Die Rechnung wird der Bestätigung beigelegt.
Dauer
1 Monat