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Landwirtschaftsbetrieb: ÖLN-Gemeinschaft anerkennen lassen
Kurzbeschreibung
Voraussetzungen für den Bezug von Direktzahlungen des Bundes ist die Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN). Zwei oder mehrere Betriebe können vereinbaren, die ÖLN-Anforderungen gemeinsam zu erfüllen. Eine gemeinsame Kontrolle ist auf folgenden Anforderungen möglich:
• Ausgeglichene Düngerbilanz (gemeinsame Nährstoffbilanz) nach Artikel 13 DZV
• Angemessener Anteil Biodiversitätsförderflächen nach Artikel 14 DZV
• Geregelte Fruchtfolge und geeigneter Boden- und gezielter Pflanzenschutz nach Artikel 16 bis 18 DZV
• Gesamter ÖLN gemeinsam (Typ Gesamtbetrieb)
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Alle beteiligten Betriebe müssen sich durch eine gemeinsame Kontrollstelle kontrollieren lassen;
Maximale Fahrdistanz zwischen Betrieben 15 km;
Vertragspartner dürfen sich maximal an einer ÖLN Gemeinschaft beteiligen
Erforderliche Dokumente
- Kopie des Vertrags über die überbetriebliche Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises
- Weitere Dokumente erforderlich je nach Typ, gemäss Vertragsvorlage
Vorgehen
- Vereinbarung zwischen den beteiligten Betrieben abschliessen
- Mit Beilagen Einsenden an Amt für Landwirtschaft, Hauptgasse 72, 4509 Solothurn
Ergebnis
Anerkennung der ÖLN Gemeinschaft per Verfügung. Die Kontrollorganisation wird über das Bestehen einer ÖLN Gemeinschaft informiert.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Anerkennung von ÖLN Gemeinschaften ist gebührenfrei.
Fristen
Einreichfrist für die Anerkennung bzw. der Anpassung einer ÖLN-Gemeinschaft ist der 31. Dezember des dem Beitragsjahres vorangehenden Jahre.
Dauer
4 Wochen