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Miete und Pacht: Formulargenehmigung
Kurzbeschreibung
Mietzinserhöhungen und andere einseitige Vertragsänderungen (Art. 269d OR) sowie Kündigungen von Miet- und Pachtverträgen für Wohn- und Geschäftsräume (Art. 266l bzw. Art. 298 OR) müssen auf einem vom Kanton genehmigten Formular mitgeteilt werden. Vermietende bzw. Verpachtende von Wohn- und Geschäftsräumen, die nicht die amtlichen Formulare verwenden möchten, können eigene Formulare verwenden. Diese müssen aber vor ihrer Verwendung vom Departement des Innern genehmigt werden.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Antragstellende sind Vermietende oder Verpachtende von Wohn- und Geschäftsräumen im Kanton Solothurn, die nicht die amtlichen Formulare verwenden möchten.
Erforderliche Dokumente
- Zu genehmigende(s) Formular(e).
Vorgehen
- Antrag einschliesslich Formular zur Genehmigung an oa-rs@ddi.so.ch senden.
Ergebnis
Formulargenehmigung
Rahmenbedingungen
Kosten
CHF 50-200 (§ 81 Gebührentarif; BGS 615.11)
Dauer
In der Regel 14 Tage nach Einreichen des genehmigungsfähigen Formulars.