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Miete und Pacht: Formular zur Mitteilung von Mietzinserhöhungen
Kurzbeschreibung
Mietzinserhöhungen oder andere einseitige Vertragsänderungen durch die Vermieterschaft müssen der Mieterschaft auf einem vom Kanton genehmigten Formular mitgeteilt werden. Andernfalls sind sie nichtig und entfalten keine Wirkung. Der Kanton Solothurn stellt ein amtliches Formular für diese Mitteilung zur Verfügung.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Das Mietobjekt liegt im Kanton Solothurn.
Erforderliche Dokumente
Keine
Vorgehen
- Formular herunterladen.
- Formular vollständig durchlesen.
- Formular ausfüllen.
- Formular unter Beachtung der gesetzlichen Fristen der Mieterin oder dem Mieter per Einschreiben zustellen.
Ergebnis
Formular
Rahmenbedingungen
Kosten
Das amtliche Formular wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Fristen
Das amtliche Formular zur Mitteilung einer Mietzinserhöhung auf den nächstmöglichen Kündigungstermin muss bei der Mieterschaft mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist eingehen (vgl. Art. 269d Abs. 1 OR).