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Miete und Pacht: Formular zur Mitteilung einer Kündigung
Kurzbeschreibung
Die Kündigung von Wohn- und Geschäftsräumen durch die Vermieterschaft bzw. die Verpächterschaft muss auf einem vom Kanton genehmigten Formular mitgeteilt werden. Andernfalls ist sie nichtig und entfaltet keine Wirkung. Der Kanton Solothurn stellt ein amtliches Formular für diese Mitteilung zur Verfügung.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Das Mietobjekt liegt im Kanton Solothurn.
Erforderliche Dokumente
Keine
Vorgehen
- Formular herunterladen.
- Formular vollständig durchlesen.
- Formular ausfüllen.
- Formular unter Beachtung der gesetzlichen Fristen der Mieterin oder dem Mieter per Einschreiben zustellen.
Ergebnis
Formular
Rahmenbedingungen
Kosten
Das amtliche Formular wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Fristen
Die gesetzlichen Minimalfristen, die jedoch vertraglich verlängert werden können, finden sich in Art. 266b ff. des Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht/OR; SR 220).