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Miete und Pacht: Mietzinshinterlegung beantragen
Kurzbeschreibung
Bei einem Mangel an der Wohnung oder dem Geschäftsraum können Mieterinnen und Mieter unter gewissen Voraussetzungen die künftig fälligen Mietzinse bei der Schlichtungsstelle hinterlegen.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Das Mietobjekt muss sich im Kanton Solothurn befinden.
Erforderliche Dokumente
Keine
Vorgehen
- Teilen Sie der Vermieterin oder dem Vermieter den Mangel schriftlich mit und nennen Sie die Ansprüche, die Sie geltend machen wollen. Sie müssen die Vermieterin oder den Vermieter zusätzlich zur Beseitigung des Mangels auffordern und dafür eine angemessene Frist ansetzen. Drohen Sie die Hinterlegung des Mietzinses an für den Fall, dass der Mangel nicht innert der Frist behoben wird.
- Wenn der Mangel nach Ablauf der Frist noch immer nicht behoben ist, füllen Sie das Antragsformular zur Mietzinshinterlegung aus und reichen Sie dieses beim zuständigen Oberamt ein. Sie erhalten im Anschluss die Zahlungsverbindung mitgeteilt.
- Überweisen Sie den Mietzins für den nächsten Monat fristgerecht (gemäss Mietvertrag) der zuständigen Schlichtungsstelle (Oberamt) und informieren Sie die Vermierterin oder den Vermieter über die erfolgte Hinterlegung. Damit gilt der Mietzins als bezahlt.
- Wenn der Mangel immer noch nicht behoben wird, müssen Sie spätestens innert 30 Tagen seit Fälligkeit des ersten hinterlegten Mietzinses ein Schlichtungsgesuch auf Behebung des Mangels bei der Schlichtungsstelle (Oberamt) einreichen. Wenn Sie diese Frist verpassen, wird der hinterlegte Mietzins der Vermieterschaft ausbezahlt.
Ergebnis
Mietzinshinterlegung
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Mietzinshinterlegung und das Schlichtungsverfahren sind unentgeltlich.
Fristen
Siehe Rubrik Vorgehen